Bestandsanalyse "Gewerbepark Nord", Antrag von Herrn GR Manfred Herz, CSU, Gewerbereferent und von Herrn GR Christian Winklmeier, SPD vom 19.04.2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.05.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.05.2018 ö beschließend 4

Sachverhalt

Anliegender Antrag von Herrn Manfred Herz, CSU, Gewerbereferent und Herrn Christian Winklmeier, SPD vom 19.04.2018 zur Kenntnis. Beantragt wurde, durch die gwt Starnberg eine Bestandsanalyse für den Gewerbepark Nord durchführen zu lassen. Grundsätzlich ist der Antrag zu befürworten. Die Verwaltung gibt allerdings zu Bedenken, dass das Nebeneinander von Wohnen und Gewerbe regelmäßig zu städtebaulichen Spannungen aus Immissionsschutzgründen führt. Hierzu gibt es bereits Beispiele im Gewerbepark Nord. Daher sollten „Wohnprojekte“ in einem Gewerbegebiet, außer es handelt sich um sog. Betriebsleiterwohnungen, grundsätzlich für eine Planung nicht in Erwägung gezogen werden. Auf den § 8 BauNVO 1990 wird verwiesen:
§ 8 BauNVO 1990
Gewerbegebiete
(1) Gewerbegebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben.
(2) Zulässig sind
 1.  Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe, 
 2.  Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, 
 3.  Tankstellen, 
 4.  Anlagen für sportliche Zwecke. 
(3) Ausnahmsweise können zugelassen werden
 1.  Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind, 
 2.  Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke, 
 3.  Vergnügungsstätten.

Eine Revitalisierung durch Umstrukturierung des Gewerbeparks Nord kann in Zusammenarbeit mit einem Gewerbegebiets-Management neue Chancen ermöglichen und wie im Antrag dargestellt, die Errichtung von weiteren Gewerbeprojekten im Außenbereich überflüssig machen. Nach Fertigstellung der Westumfahrung wird der Gewerbepark Nord besser an das überörtliche Straßennetz und die Lindauer Autobahn angebunden. Auch dies dürfte den Gewerbepark Nord künftig wieder attraktiver machen und aufwerten. Eine Befragung der Eigentümer nach deren Wünschen und Entwicklungsvorstellungen darf nicht zwangsläufig zu einer entsprechenden Umplanung der einzelnen Gewerbeparzellen führen. Sog. „Gefälligkeitsplanungen“ gilt es zu vermeiden, welche sich womöglich zum Nachteil des bestehenden Gewerbeparks Nord auswirken können. Ob es für die Untersuchungen ein Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm gibt, müsste dabei die gwt Starnberg erkunden.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom seitens der Verwaltung vorgetragenen Sachverhalt. Unter diesen Maßgaben stimmt der Gemeinderat dem Antrag zur Bestandsanalyse „Gewerbepark Nord“ vom 19.04.2018 zu.   

Diskussionsverlauf

Zu diesem TOP ist Herr Winkelkötter (Gesellschaft für Wirtschafts- und Tourismusentwicklung im Landkreis Starnberg mbH – gwt) anwesend.
Nach eingehender Diskussion wird folgender Beschluss gefasst.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom, seitens der Verwaltung, vorgetragenen Sachverhalt. Der Gemeinderat beauftragt die gwt mit der Bestandsanalyse „Gewerbepark Nord“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.03.2022 12:53 Uhr