Bedarfsanerkennung gem. Art. 7 BayKiBiG für die Kindertagesstätte St. Sebastian
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 24.07.2018
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 24.07.2018 | ö | beschließend | 6 |
Sachverhalt
Für die Kindertagesstätte St. Sebastian steht eine umfangreiche Generalsanierung bzw. u.U. ein Neubau an.
In der Kath. Kindertagesstätte sind derzeit drei Kindergarten- und eine Hortgruppe untergebracht.
Im Rahmen dieser Diskussion, auch mit der Gemeinde, ist eine Erweiterung der Gruppen geplant. Künftig soll es dort drei Kindergarten-, eine Kinderkrippen- sowie zwei Hortgruppen geben.
Da in Gilching Krippen- und Hortplätze zur Sicherstellung eines ausreichenden Betreuungsangebotes benötigt werden, ist die Bedarfsanerkennung auszusprechen.
In der Kath. Kindertagesstätte sind derzeit drei Kindergarten- und eine Hortgruppe untergebracht.
Im Rahmen dieser Diskussion, auch mit der Gemeinde, ist eine Erweiterung der Gruppen geplant. Künftig soll es dort drei Kindergarten-, eine Kinderkrippen- sowie zwei Hortgruppen geben.
Da in Gilching Krippen- und Hortplätze zur Sicherstellung eines ausreichenden Betreuungsangebotes benötigt werden, ist die Bedarfsanerkennung auszusprechen.
Finanzielle Auswirkungen
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat spricht für die Kath. Kindertagesstätte St. Sebastian für drei Kindergarten-, eine Kinderkrippen- sowie für zwei Hortgruppen die Bedarfsanerkennung nach Art. 7 BayKiBiG aus. Die Betreuungsplätze werden als bedarfsnotwendig im Sinne des Art. 22 Abs. 1 BayKiBiG anerkannt.
Beschluss
Der Gemeinderat spricht für die Kath. Kindertagesstätte St. Sebastian für drei Kindergarten-, eine Kinderkrippen- sowie für zwei Hortgruppen die Bedarfsanerkennung nach Art. 7 BayKiBiG aus. Die Betreuungsplätze werden als bedarfsnotwendig im Sinne des Art. 22 Abs. 1 BayKiBiG anerkannt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.09.2018 11:36 Uhr