Haushalt 2018; Jahresrechnung 2018 - Bildung von Haushaltsresten


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.01.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.01.2019 ö beschließend 8

Sachverhalt

Die Jahresrechnung 2018 wird derzeit erstellt.
Haushaltsausgabereste sind nicht verbrauchte Ausgabeansätze, die in das folgende Jahr übertragen werden (§ 87 Nr. 17 KommHV-K). Soweit bereits Verpflichtungen für Zahlungen während des Haushaltsjahres eingegangen wurden, die Auszahlung aber bis zum 31.12. des Jahres nicht mehr möglich ist, wird eine Mittelübertragung in das folgende Haushaltsjahr erforderlich. Mit der Übertragung von Haushaltsausgaberesten wird eine sparsame Mittelbereitstellung gefördert, da dadurch eine Inanspruchnahme von Mitteln nur nach tatsächlichem Bedarf erfolgt und eine Neuveranschlagung für die gleiche Ausgabe im nächsten Haushaltsjahr nicht mehr erforderlich ist.
Die in der Anlage aufgeführten Haushaltsausgabereste wurden im Vorfeld durch die Verwaltung geprüft. Aufgrund der vorgelegten Begründungen und im Hinblick auf eine Entlastung des Gemeindehaushaltes 2019 ist eine Übertragung der beantragten Haushaltsausgabereste sinnvoll und notwendig.
In der Anlage sind die Haushaltsausgabereste aus Vorjahren in Höhe von 6.551.488,25 €, die Haushaltsausgabereste neu in Höhe von 7.622.641,93 € sowie die Haushaltseinnahmereste neu in Höhe von 3.590.315,00 € aufgeführt. In der Anlage ist die Gesamtaufstellung der Haushaltsausgabe- und -einnahmereste dargestellt.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat genehmigt die Übertragung der Haushaltsausgabereste aus Vorjahren in Höhe von 6.551.488,25 € und aus dem Haushaltsjahr 2018 Haushaltsausgabereste in Höhe von 7.622.641,93 € sowie Haushaltseinnahmereste in Höhe von 3.590.315,00  €.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Übertragung der Haushaltsausgabereste aus Vorjahren in Höhe von 6.551.488,25 € und aus dem Haushaltsjahr 2018 Haushaltsausgabereste in Höhe von 7.622.641,93 € sowie Haushaltseinnahmereste in Höhe von 3.590.315,00  €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.02.2019 09:42 Uhr