Änderung der Satzung der Gemeinde Gilching für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen (Kindertageseinrichtungssatzung -KiTaS-)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.03.2019 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Satzung der Gemeinde Gilching für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen (Kindertageseinrichtungssatzung -KiTaS-) vom 01. September 2017 bedarf in zwei Paragraphen (Aufnahme und Aufnahmekriterien sowie Buchungszeiten) einer inhaltlichen Anpassung bzw. Änderung.
Die Änderungen sollen zum 01. September 2019 in Kraft treten.

§ 5 Aufnahme und Aufnahmekriterien                  bisher

(2)        Die Aufnahme in die Kindertageseinrichtung erfolgt nach Maßgabe der verfüg-
         baren Plätze. Sind nicht genügend Plätze verfügbar, wird eine Auswahl nach
         folgenden Kriterien getroffen:


§ 5 Aufnahme und Aufnahmekriterien                 neu

(2)        Die Aufnahme in die Kindertageseinrichtung erfolgt nach Maßgabe der verfüg-
         baren Plätze. Sind nicht genügend Plätze verfügbar, wird eine Auswahl nach
         folgender Reihenfolge getroffen:


§ 6 Buchungszeiten                                                 bisher

(1)        Die Personensorgeberechtigten vereinbaren mit der Einrichtungsleitung für
         die jeweilige Kindertageseinrichtung eine Buchungszeit für das Betreuungs-
         jahr. Buchungszeiten sind Zeiten, in denen das Kind die Einrichtung regelmäßig
         besucht. Um die Ziele des Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrages zu
         erreichen, beträgt die Mindestbuchungszeit in Krippen und Kindergärten 4 Stunden
         pro Tag, in den Horten 3 Stunden pro Tag. Im Rahmen der von der Gemeinde
         festgelegten Öffnungszeiten haben die Personensorgeberechtigten die Möglich-
         keit, über die tägliche Mindestbuchungszeit hinaus weitere Betreuungsstunden
         zu buchen.

                

§ 6 Buchungszeiten                                                  neu

(1)        Die Personensorgeberechtigten vereinbaren mit der Einrichtungsleitung für
         die jeweilige Kindertageseinrichtung eine Buchungszeit für das Betreuungsjahr.
         Buchungszeiten sind Zeiten, in denen das Kind die Einrichtung regelmäßig
         besucht. Um die Ziele des Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrages zu
         erreichen, beträgt die Mindestbuchungszeit in Krippen 3 Stunden pro Tag, in
         Kindergärten 4 Stunden pro Tag, in den Horten mehr als 15 Stunden pro Woche.
         Im Rahmen der von der Gemeinde festgelegten Öffnungszeiten haben die
         Personensorgeberechtigten die Möglichkeit, über die tägliche Mindestbuchungszeit
         hinaus weitere Betreuungsstunden zu buchen.




 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis und beschließt die Änderung der Satzung der Gemeinde Gilching für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen (Kindertageseinrichtungssatzung -KiTaS-). Die Änderungssatzung tritt am 01. September 2019 in Kraft.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis und beschließt die Änderung der Satzung der Gemeinde Gilching für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen (Kindertageseinrichtungssatzung -KiTaS-). Die Änderungssatzung tritt am 01. September 2019 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.05.2019 08:33 Uhr