Änderung der Satzung der Gemeinde Gilching für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen (Kindertageseinrichtungssatzung -KiTaS-)
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 26.03.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 26.03.2019 | ö | beschließend | 5 |
Sachverhalt
Die Änderungen sollen zum 01. September 2019 in Kraft treten.
§ 5 Aufnahme und Aufnahmekriterien bisher
(2) Die Aufnahme in die Kindertageseinrichtung erfolgt nach Maßgabe der verfüg-
baren Plätze. Sind nicht genügend Plätze verfügbar, wird eine Auswahl nach
folgenden Kriterien getroffen:
§ 5 Aufnahme und Aufnahmekriterien neu
(2) Die Aufnahme in die Kindertageseinrichtung erfolgt nach Maßgabe der verfüg-
baren Plätze. Sind nicht genügend Plätze verfügbar, wird eine Auswahl nach
folgender Reihenfolge getroffen:
§ 6 Buchungszeiten bisher
(1) Die Personensorgeberechtigten vereinbaren mit der Einrichtungsleitung für
die jeweilige Kindertageseinrichtung eine Buchungszeit für das Betreuungs-
jahr. Buchungszeiten sind Zeiten, in denen das Kind die Einrichtung regelmäßig
besucht. Um die Ziele des Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrages zu
erreichen, beträgt die Mindestbuchungszeit in Krippen und Kindergärten 4 Stunden
pro Tag, in den Horten 3 Stunden pro Tag. Im Rahmen der von der Gemeinde
festgelegten Öffnungszeiten haben die Personensorgeberechtigten die Möglich-
keit, über die tägliche Mindestbuchungszeit hinaus weitere Betreuungsstunden
zu buchen.
§ 6 Buchungszeiten neu
(1) Die Personensorgeberechtigten vereinbaren mit der Einrichtungsleitung für
die jeweilige Kindertageseinrichtung eine Buchungszeit für das Betreuungsjahr.
Buchungszeiten sind Zeiten, in denen das Kind die Einrichtung regelmäßig
besucht. Um die Ziele des Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrages zu
erreichen, beträgt die Mindestbuchungszeit in Krippen 3 Stunden pro Tag, in
Kindergärten 4 Stunden pro Tag, in den Horten mehr als 15 Stunden pro Woche.
Im Rahmen der von der Gemeinde festgelegten Öffnungszeiten haben die
Personensorgeberechtigten die Möglichkeit, über die tägliche Mindestbuchungszeit
hinaus weitere Betreuungsstunden zu buchen.
Beschlussvorschlag
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0