Nachträgliche Genehmigung von Zuwendungen und Spenden


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Finanz- und Personalausschusses, 28.01.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Personalausschuss Sitzung des Finanz- und Personalausschusses 28.01.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Finanz- und Personalausschuss hat mit Beschluss vom 09.03.2009 festgelegt, dass Zuwendungen und Spenden gemäß § 3 der Dienstanweisung Zuwendungen nachträglich vom Finanz- und Personalausschuss genehmigt werden müssen.
Die Mittagsbetreuung der Arnoldus Grundschule hat im März 2018 eine Sachspende in Höhe von insgesamt 125,00 € unter Vorbehalt angenommen. 
Frau Angermeier hat im Oktober 2018 eine Geldspende in Höhe von insgesamt 600,00 € unter Vorbehalt angenommen.
Das Jugendhaus Gilching hat im Zeitraum Juni bis Dezember 2018 Geldspenden in Höhe von insgesamt 280,00 € und Sachspenden in Höhe von insgesamt 1.047,90 € unter Vorbehalt angenommen. Die Details zu den Spenden können beiliegendem Dokument entnommen werden. 

Beschlussvorschlag

Der Finanz- und Personalausschuss stimmt der Annahme der Spenden im Gesamtwert von 2.052,90 € zu.

Beschluss

Der Finanz- und Personalausschuss stimmt der Annahme der Spenden im Gesamtwert von 2.052,90 € zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2022 16:38 Uhr