Gemeinde Weßling, vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohn- und Geschäftshaus Hauptstraße, Gautinger Straße" auf den Fl.Nrn. 47/7, 119/2 (Tfl.) und 66/10 (Tfl.), Gemarkung Weßling; Nachbarbeteiligung der Gemeinde Gilching nach § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 29.04.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 29.04.2019 ö beschließend 5

Sachverhalt

1.        Die Gemeinde Weßling beteiligt die Gemeinde Gilching bei der Auslegung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wohn- und Geschäftshaus Hauptstraße, Gautinger Straße“ auf den Fl.Nrn. 47/7, 119/2 (Tfl.) und 66/10 (Tfl.), Gemarkung Weßling, nach § 4 Abs. 2 BauGB. Der zugehörige Planentwurf mit Übersichtslageplan, Planzeichnung und Text ist in Anlage zur Kenntnis beigefügt.
       Gegenstand der Planaufstellung ist die Neuüberplanung eines bereits beplanten Eckgrundstückes an der gemeinsamen Kreuzung der o.g. Straßen für eine  Nachverdichtung über ein Bebauungsplanverfahren der Innenverdichtung nach § 13 a BauGB. Laut Planbegründung resultiert die dort geplante Bebauung eines Wohn- und Geschäftshauses mit attraktivem Vorplatz aus vorausgegangenen informellen Planungen (Rahmenplan und ISEK), die über die Vorgabe einer Abfolge von Plätzen entlang der Hauptstraße deren dringend notwendige Verkehrsberuhigung zum Ziel haben.

2.        Die gewünschte Nutzungsart WA, der geringe Planumgriff und die Lage im Zentrum der Gemeinde Weßling lassen keine Belange erkennen, die seitens der Gemeinde Gilching betroffen sein könnten. Dies ist der Gemeinde Weßling so mitzuteilen.

Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 25.03.2019 und beschließt:

Der Gemeinde Weßling ist mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching durch vorliegende Bebauungsplanaufstellung nicht betroffen sind.

Beschluss

Der Haupt- und Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 25.03.2019 und beschließt:

Der Gemeinde Weßling ist mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching durch vorliegende Bebauungsplanaufstellung nicht betroffen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.05.2019 08:58 Uhr