Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des verbindl. Bebauungsplanes „Fernwärmezentrale südwestlich des Gewerbegebietes BAB 96 Nord“.
Beantragt wird die Errichtung eines Interims-Heizwerkes für das Fernwärmenetz (zeitlich begrenzt auf 3 Jahre).
Hierzu sollen folgende provisorische Baukörper aufgestellt werden:
Länge Breite Höhe
Heizcontainer 8,0 m 3,0 m 3,0 m
Heizöltank 6,90 m 2,10 m 2,10 m
2 Pelletscontainer 8,08 m 3,60 m 6,60 m (Ausbaustufe 1 und 2)
Füllcomat 4,40 m 3,20 m 2,56 m
Pufferspeicher 3,0 m 3,10 m 7,20 m
Einschließlich der beantragten Kamine ist eine Gesamthöhe der Anlage von 8,10 m vorgesehen.
Nach den Vorgaben des Bebauungsplanes sind Anlagen mit einer Wandhöhe von 8,0 m, die durch Anlagen zugehörige Kamine überschritten werden darf.
Somit sind die Festsetzungen bezügl. Anlagenhöhe eingehalten.
Bauraum:
Wie aus beiliegendem Lageplan Nr. 2 zu ersehen ist, soll diese Anlage außerhalb des Bauraumes und teilw. außerhalb des Geltungsbereiches errichtet werden
Dies wird wie folgt begründet:
Die geplante Bebauung soll durch die Anordnung der provisorischen Baukörper sicherstellen, dass das eigentliche Baufeld frei bleibt und für die endgültige bauliche Umsetzung keine Umbauten an Provisorien notwendig sind, sondern der Endausbau umgesetzt und die Provisorien gleichzeitig zurückgebaut werden können.
Auf einen Stellplatznachweis für PKW und Fahrräder wurde verzichtet, da die Anlage weitgehend fernüberwacht ist, kein fester Arbeitsplatz entsteht und Stellplätze erst in der endgültigen Planung vorgesehen werden.