Schäftlarner Weg; Bauantrag zur Errichtung eines temporären Pavillions auf dem Grundstück Fl.Nr. 1298/2, Gem. Gilching
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 16.09.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Haupt- und Bauausschuss | Sitzung des Haupt- und Bauausschusses | 16.09.2019 | ö | beschließend | 6 |
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Ortszentrum“.
Die Kreissparkasse plant im Rahmen des Umbaus und der Erweiterung der bestehenden Flächen in der Sparkassenfiliale ein Ausweichquartier im Schäftlarner Weg zu errichten. Die Aufstelldauer ist auf 6 Monate begrenzt.
Der geplante temporäre Pavillon mit einer überbauten Fläche von 99,68 qm (L 16,45 m x B 6,06 m) und einer Gesamthöhe von 2,89 m soll auf den öffentlichen Stellplätzen im Schäftlarner Weg errichtet werden (s. Lageplan).
Zum Vorhaben wird eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes bzgl. „öffentlicher Verkehrsfläche“ beantragt. Da das Bauvorhaben auf eine Dauer von 6 Monaten beschränkt ist, stehen der beantragten Befreiung seitens der Verwaltung keine Hinderungsgründe entgegen.
Beschlussvorschlag
Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Beschluss
Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.10.2019 10:56 Uhr