Bebauungsplan Nr. 4, Neugilching, weitere Vorgehensweise mit funktionslosem Bebauungsplan


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 16.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 16.09.2019 ö beschließend 15

Sachverhalt

Der alte Baulinienplan „Bebauungsplan Nr. 4“ in Neugilching wurde mit Schreiben des Landratsamtes Starnberg vom 23.07.2015 für obsolet erklärt. Das Schreiben ist in Anlage beigefügt. Das Schreiben des Landratsamtes Starnberg vom 18.10.95 war der Verwaltung bis zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt. Nachdem nun vermehrt Anfragen an die Verwaltung hinsichtlich einer Bebaubarkeit der einzelnen Grundstücke im Bereich gestellt werden (Neubau, Aufstockung, etc.), ist zu klären, ob eine baurechtliche Beurteilung künftig nach § 34 BauGB erfolgen soll. Alternativ wäre es möglich, den Bebauungsplan zu überarbeiten und anzupassen. Dies hätte allerdings zur Folge, dass künftige Bauanträge bis zur Fertigstellung eines neuen Bebauungsplanes (Aufstellung, ggf. mehrmalige Auslegung und Satzungsbeschluss mit Bekanntmachung) zurückgestellt werden müssten. Das Bauleitplanverfahren könnte sich über einen längeren Zeitraum erstrecken. Für die Verwaltung ist daher ein Grundsatzbeschluss zur weiteren Vorgehensweise erforderlich.    

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Bauausschuss nimmt den Sachverhalt zu Kenntnis und beschließt, dass Bauvorhaben im Bereich des alten Baulinienplanes Nr. 4, Neugilching künftig nach § 34 BauGB beurteilt werden sollen.

Beschluss

Der Haupt- und Bauausschuss nimmt den Sachverhalt zu Kenntnis und beschließt, dass Bauvorhaben im Bereich des alten Baulinienplanes Nr. 4, Neugilching künftig nach § 34 BauGB beurteilt werden sollen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Datenstand vom 15.10.2019 10:56 Uhr