Vollzug des Haushalts der Gemeinde Gilching;
Umgang mit den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 21.04.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie werden erhebliche Folgen für unseren Haushalt haben. Derzeit erreicht unsere Finanzverwaltung eine Vielzahl von Anträgen auf Stundung von Gewerbesteuerzahlungen. Weiterhin erhalten wir eine große Anzahl an Berichtigungen zu Gewerbesteuervorausleistungen, die meisten davon werden aufgehoben. Dies hat kurz- und mittelfristig deutliche Auswirkungen auf unsere Liquidität.
Für das Jahr 2020 und die Folgejahre rechnen wir mit einem deutlichen Rückgang der Gewerbesteuererträge. Belastbare Prognosen hierzu lassen sich erst gegen Mitte des Jahres 2020 aufstellen.
Derzeit rechnen wir damit, wahrscheinlich im Juli 2020 einen Nachtragshaushalt vorlegen zu müssen.
Das Schreiben des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 07.04.2020 gibt uns Handlungsrichtlinien zum aktuellen Vorgehen im Umgang mit der Situation. Das Schreiben ist beigefügt, bitte betrachten Sie es als Teil der Sitzungsvorlage.
Um der Situation aktuell gerecht zu werden, halten wir die vorgeschlagenen Beschlüsse für sachgerecht.
Beschlussvorschlag
a) Der Gemeinderat nimmt vom S
achverhalt Kenntnis.
b) Die Verwaltung wird beauftragt, Stundungsanträge auf Gewerbesteuerzahlungen
im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie bis vorerst 15. November 2020
ohne detaillierte Prüfung zu gewähren. Zinsen sind nicht zu entrichten.
c) Stundungsanträge auf Gewerbesteuerzahlungen über den 15. November 2020
hinaus sind hinreichend zu begründen und einer detaillierten Prüfung zu
unterziehen.
d) Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, beim Landkreis Starnberg Anträge auf
Stundung der Kreisumlage zu stellen.
Beschluss
a) Der Gemeinderat nimmt vom S
achverhalt Kenntnis.
b) Die Verwaltung wird beauftragt, Stundungsanträge auf Gewerbesteuerzahlungen
im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie bis vorerst 15. November 2020
ohne detaillierte Prüfung zu gewähren. Zinsen sind nicht zu entrichten.
c) Stundungsanträge auf Gewerbesteuerzahlungen über den 15. November 2020
hinaus sind hinreichend zu begründen und einer detaillierten Prüfung zu
unterziehen.
d) Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, beim Landkreis Starnberg Anträge auf
Stundung der Kreisumlage zu stellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.05.2020 10:57 Uhr