Vereidigung der neu gewählten Gemeinderatsmitglieder


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 05.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.05.2020 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die neugewählten Gemeinderatsmitglieder sind in der konstituierenden Sitzung gemäß Art. 31 Abs. 4 GO (Gemeindeordnung) zu vereidigen. Jene Gemeinderatsmitglieder, die bereits in der vorhergehenden Legislaturperiode das Mandat innehatten, werden nicht mehr neu vereidigt.

Die Eidesformel hierfür lautet:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern.
Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.
Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“

Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden. Sollte ein Gemeinderatsmitglied aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten können, so hat es an der Stelle der Worte „ich schwöre“ die Worte „ich gelobe“ zu sprechen. Es besteht auch die Möglichkeit, das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis seiner Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung seiner Weltanschauungsgemeinschaft entsprechenden, gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten.

Eine Verweigerung des Eides bzw. des Gelöbnisses hätte den Verlust des Gemeinderatsamtes kraft Gesetzes zur Folge (Art. 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GLKrWG).

Nach Art. 31 Abs. 4 Satz 5 GO nimmt den Eid der 1. Bürgermeister ab.

Diskussionsverlauf

Die neu gewählten Gemeinderatsmitglieder Beiwinkler Katharina, Beiwinkler Thomas, Fiegert Oliver, Franke Diana, Gebauer Herbert, Dr. Hartmann Stefan, Hüttemann Sophie, Königbauer Kerstin und Dr. Stephenson Nadine legen gemäß Art. 31 Abs. 4 GO (Gemeindeordnung) vor dem Ersten Bürgermeister Manfred Walter, den Eid ab:

Datenstand vom 17.06.2020 07:12 Uhr