Städtebauförderung, Bedarfsmitteilung für das Jahr 2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 24.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.11.2020 ö informativ 6

Sachverhalt

Für das Jahr 2021 ist die Bedarfsmitteilung Städtebauförderung an die Regierung von Oberbayern zu stellen. Die vorgeschlagenen  Maßnahmen sind in anliegender Liste beigefügt. Die Bedarfsmitteilung ist Voraussetzung für eine spätere Beantragung von Fördermitteln. In der Sitzung des Gemeinderates können gerne hierzu Fragen beantwortet werden. Im Jahr 2021 sind die Planungen der Sanierung der Römerstraße auf Basis der vorbereitenden Untersuchungen und des Bürgerdialoges voranzubringen. Außerdem ist parallel ein umfassendes und klimaverträgliches Mobilitätskonzept zu erstellen. Entsprechende Mittel sind beantragt.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, die vorliegende Bedarfsmitteilung zur Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm 2021 Lebendige Zentren zu stellen.

Die für 2021 angemeldeten Kosten der beabsichtigten Vorhaben liegen bei rund 790.000€. Der erforderliche Eigenanteil der Gemeinde wird im Haushalt bereitgestellt.

Im Einzelnen sind die Vorhaben und Kosten der Bedarfsmitteilung zu entnehmen. Glei-ches gilt für die in den Fortsetzungsjahren beabsichtigten  Vorhaben. Sie sind in der kommunalen Finanzplanung entsprechend fortzuschreiben bzw. aufzunehmen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die vorliegende Bedarfsmitteilung zur Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm 2021 Lebendige Zentren zu stellen.

Die für 2021 angemeldeten Kosten der beabsichtigten Vorhaben liegen bei rund 790.000€. Der erforderliche Eigenanteil der Gemeinde wird im Haushalt bereitgestellt.

Im Einzelnen sind die Vorhaben und Kosten der Bedarfsmitteilung zu entnehmen. Glei-ches gilt für die in den Fortsetzungsjahren beabsichtigten  Vorhaben. Sie sind in der kommunalen Finanzplanung entsprechend fortzuschreiben bzw. aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.05.2024 11:35 Uhr