Stadt Germering, Beteiligung im Verfahren Bebauungsplan „Kreuzlinger Feld, 2. BA, Sondergebiet Einzelhandel/Wohnen und Gemeinbedarf Schule/Kita“ sowie 8. Änderung des Flächennutzungsplanes nach § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 09.03.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 09.03.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

In seiner Sitzung am 02.07.2019 hat der Stadtrat der Stadt Germering den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für das „Kreuzlinger Feld“ mit der Bezeichnung „Kreuzlinger Feld, 2. BA, Sondergebiet Einzelhandel/Wohnen und Gemeinbedarf Schule/Kita“ gefasst. Dieser umfasst die nachstehenden Grundstücke südlich des Feuerwehrgerätehauses Unterpfaffenhofen, östlich des Starnberger Weges und nördlich der Alfons-Baumann-Straße, mit den Fl.Nrn. 139, 151/2 und 158/4, Gemarkung Unterpfaffenhofen (siehe nachstehender Lageplan). In gleicher Sitzung wurde die Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. 

Der Vorentwurf zum Bebauungsplan in der Fassung vom 14.01.2020 wurde in der Stadtratssitzung am 14.01.2020 befürwortet. 

Auf der Grundlage der für das Gesamtgebiet „Kreuzlinger Feld“ erstellten Rahmenplanung in der Fassung vom 25.09.2018 wurde der Bebauungsplanvorentwurf mit der Festsetzung eines Sondergebiets für „Einzelhandel/Wohnen“ sowie für „Gemeinbedarf Schule/Kita“ erarbeitet. 

Vorgesehen ist die Errichtung eines Nahversorgers (Einzelhandel) mit ca. 2.500 qm Verkaufsfläche im nördlichen Planungsgebiet, angrenzend an das bestehende Feuerwehrgerätehaus, zur Versorgung sowohl der Bürger/innen innerhalb des östlich angrenzenden Neubaugebietes am „Kreuzlinger Feld“, wie auch der Bürger/innen der bestehenden umliegenden Wohnbebauung.
In den oberen Geschossen des geplanten Nahversorgers sind Wohnflächen vorgesehen. 
Auf die anliegende Auswirkungsanalyse und Verträglichkeitsprüfung des Büros Dr. Heider, Augsburg wird ausdrücklich hingewiesen. 

Im südlichen Bereich des Planungsgebietes ist die Errichtung einer Schule sowie einer Kindertagesstätte geplant. Diese sollen als infrastrukturelle Ergänzung des im südöstlichen Bereich der Alfons-Baumann-Straße bestehenden Schulzentrums, zur Versorgung der östlich an das Planungsgebiet angrenzenden Neubebauung, wie auch der bestehenden Bebauung, dienen. 

Zwischen den geplanten Nutzungen zum Einzelhandel/Wohnen und den Infrastruktur-einrichtungen Schule/Kindertagesstätte ist eine großzügige, grünordnerisch angelegte, öffentliche Wegeverbindung vorgesehen. 

Die Erschließung des Plangebiets für den motorisierten Individualverkehr soll über den Starnberger Weg sowie über die Alfons-Baumann-Straße erfolgen.
Die erforderlichen Stellplätze sollen überwiegend in Tiefgaragen nachgewiesen werden. 

Der Flächennutzungsplan wird entsprechend der Festsetzungen des Bebauungsplanes geändert.

Den Planunterlagen beigefügt sind eine Auswirkungsanalyse und Verträglichkeitsprüfung zur Ansiedlung eines großflächigen Lebensmittelmarktes sowie ein Verkehrsgutachten.

Aus Sicht der Verwaltung wurden die Auswirkungen der Planungen schlüssig dargestellt. 

Der großflächige Lebensmittelmarkt im Westen der Stadt Germering tangiert zwar auch die Gemeinde Gilching, ist aber laut Gutachten städtebaulich als auch
raumordnerisch/ landesplanerisch verträglich eingestuft (vgl. Seite 43 des Gutachtens Auswirkungsanalyse und Verträglichkeitsprüfung zur Ansiedlung eines großflächigen Lebensmittelmarktes vom 4. März 2019). 

Die Verkehrsuntersuchung für den Bebauungsplan Kreuzlinger Feld geht insgesamt von einem Einwohnerzuwachs von 2.600 Einwohnern aus. Die Anbindung erfolgt an die ST 2068/Landsberger Straße, welche Richtung Westen nach Geisenbrunn bzw. Argelsried weiterführt. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass „die zu erwartenden Verkehrszunahmen im Umfeld der geplanten Bebauung aus Sicht der Verkehrsplanung als verträglich und funktional eingestuft werden“ (vgl. Seite 20 des Gutachten Verkehrsuntersuchung vom 8. Januar 2020

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Im Bebauungsplanverfahren „Kreuzlinger Feld, 2. BA, Sondergebiet Einzelhandel/Wohnen und Gemeinbedarf Schule/Kita“ i.d.F. vom 14.01.2020 sowie 8. Änderung des Flächennutzungsplanes nach § 4 Abs. 1 BauGB der Stadt Germering werden seitens der Gemeinde Gilching keine Einwendungen vorgetragen.

Beschluss

Im Bebauungsplanverfahren „Kreuzlinger Feld, 2. BA, Sondergebiet Einzelhandel/Wohnen und Gemeinbedarf Schule/Kita“ i.d.F. vom 14.01.2020 sowie 8. Änderung des Flächennutzungsplanes nach § 4 Abs. 1 BauGB der Stadt Germering werden seitens der Gemeinde Gilching folgende Einwendungen vorgetragen. 
Durch die geplante Maßnahme wird ein erhöhtes Verkehrsaufkommen auf der ST 2068 in Richtung BAB A 96 bei den Anschlussstraßen in Geisenbrunn befürchtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2022 09:15 Uhr