Reßweg 39; Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 21.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 21.09.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplan „Reßweg Süd“.
Beantragt wird der Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage sowie Befreiungen von den Festsetzungen des Baufensters und der Firstrichtung.

Der Neubau soll wie folgt errichtet werden:
Wandhöhe: 5,85 m
Firsthöhe:  8,22 m
GFZ nach Bauantrag 0,23 (zulässig lt. B-Plan max. 0,4)

Der Antrag auf Befreiung zur Festsetzung des Baufensters wird wie folgt begründet:
Im Nordosten des Gebäude wird die Baugrenze um 0,92 m überschritten. Der kleinste Abstand zur Grundstücksgrenze sei 4,5 m. Die Abstandsflächen werden eingehalten. Durch die Verschiebung des Gebäudes entsteht eine zusammenhängende und bessere nutzbare Gartenfläche.
Zur Unterbringung von Gartengeräten, Fahrrädern, Anhänger etc. bzw. zur Holzlagerung wird hinter der Doppelgarage eine überdachte Lagerfläche errichtet. Die vordere Baugrenze für Garagen wird dadurch ca. 1,61m überschritten.
In der unmittelbaren Umgebung wurden bereits Befreiungen zur Bauraumüberschreitung genehmigt. Der Bebauungsplan enthält keine Festsetzungen zu Nebenanlagen.
Der Antrag auf Befreiung von der Festsetzung des Baufensters sollte befürwortet werden.

Der Antrag auf Befreiung zur Festsetzung der Firstrichtung wird wie folgt begründet:
Im B-Plan ist eine Firstrichtung von Süd-West nach Nord-Ost festgelegt. Zur besseren Nutzung der Sonneneinstrahlung wird die Längsfassade nach Süd-West orientiert. Dadurch ergibt sich für das geplante Gebäude einen Firstverlauf von Nord-West nach Süd-Ost. Eine Systematik in der Orientierung der Giebel ist in Bebauungsplangebiet nicht vorhanden.
In der unmittelbaren Umgebung wurden bereits Befreiungen zur Firstrichtung erteilt, daher sollte der Antrag auf Befreiung von der Festsetzung der Firstrichtung befürwortet werden.

Finanzielle Auswirkungen

5Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Das planungsrechtliche Einvernehmen zum Bauvorhaben wird erteilt.
Die Befreiungen von den Festsetzungen des Baufensters und der Firstrichtung werden befürwortet.

Beschluss

Das planungsrechtliche Einvernehmen zum Bauvorhaben wird erteilt.
Die Befreiungen von den Festsetzungen des Baufensters und der Firstrichtung werden befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.02.2021 16:57 Uhr