Bebauungsplan „Flurgrenzstraße/ Frühlingstraße” für die Grundstücke Fl.Nrn. 204/1, 206/1, 208, 209, 209/1, 209/2, 1632/5 und Teilflächen aus 204, 205, 206 und 1633/35, Gemarkung Argelsried und Gilching;
Billigungs- und Auslegungsbeschluss;
Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 21.09.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
1. Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan (BP) wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom 13.11.2018 gefasst, die zugehörige Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt des Landkreises am 12.12.2018.
2. Das für das Plangebiet vom Büro PLANKREIS, München erstellte städtebauliche Strukturkonzept von August/ November 2019 wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom 03.12.2019 zur Kenntnis genommen und inhaltlich gebilligt. Es bildet die planerische Grundlage für den nun vorliegenden BP-Vorentwurf (siehe Anlage), erstellt durch vorgenanntes Büro in Zusammenarbeit mit der Landschaftsarchitektin Barbara Grundner-Köppel, Mühldorf am Inn, der durch die Verwaltung in der Sitzung näher vorgestellt werden wird.
Im Laufe der Erstellung des BP-Vorentwurfs wurde eine Erweiterung des im Aufstellungsbeschluss festgelegten und im Strukturkonzept so übernommenen Geltungsbereichs an seinem östlichen Eck erforderlich, um ausreichend Stellplatzfläche für das geplante Gemeinschaftsgebäude Turnhalle und Kindertagesstätte festsetzen zu können. Die Flächenerweiterung beträgt 470 m² und ist Gemeindegrund.
3. Sollte der Bauausschuss dem BP-Vorentwurf vom 21.09.2020 einschl. des erweiterten Geltungsbereichs inhaltlich zustimmen, wäre er zu billigen.
Vor der Durchführung des Verfahrensschritts der öffentlichen Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB sind mit allen Privatgrundeigentümern innerhalb des Plangebiets, deren Grund durch den Bauleitplan eine Baurechtsschaffung resp. -mehrung erfährt, städtebauliche Verträge zur Erklärung der Grundzustimmung zur und Kooperationsbereitschaft bei der Planung sowie der flächenanteiligen Übernahme der Planungskosten im Sinne des Gemeinderatsbeschlusses vom 13.02.2007 zur weitestgehend kostenneutralen Durchführung von Bauleitplanungen für die Gemeinde abzuschließen.
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 03./ 07.09.2020 sowie vom Sachvortrag in der Sitzung und beschließt:
1. Der Satzungsentwurf i.d.F.v. 21.09.2020 wird einschl. erweitertem Geltungsbereich inhaltlich gebilligt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB durchzuführen.
Vor der Durchführung vorgenannter Auslegung sind mit allen Privatgrundeigentümern innerhalb des Plangebiets, deren Grund durch den Bauleitplan eine Baurechtsschaffung resp.
-mehrung erfährt, städtebauliche Verträge zur Erklärung der Grundzustimmung zur und Kooperationsbereitschaft bei der Planung sowie der flächenanteiligen Übernahme der Planungskosten abzuschließen.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 03./ 07.09.2020 sowie vom Sachvortrag in der Sitzung und beschließt:
1. Der Satzungsentwurf i.d.F.v. 21.09.2020 wird einschl. erweitertem Geltungsbereich inhaltlich gebilligt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB durchzuführen.
Vor der Durchführung vorgenannter Auslegung sind mit allen Privatgrundeigentümern innerhalb des Plangebiets, deren Grund durch den Bauleitplan eine Baurechtsschaffung resp.
-mehrung erfährt, städtebauliche Verträge zur Erklärung der Grundzustimmung zur und Kooperationsbereitschaft bei der Planung sowie der flächenanteiligen Übernahme der Planungskosten abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1
Datenstand vom 25.02.2021 16:57 Uhr