Gemeinde Wörthsee, Beteiligung im Bebauungsplanverfahren vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 76 "Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter und Wohnen nördlich Zum Kuckucksheim" gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 20.07.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Gemeinderat der Gemeinde Wörthsee hat in der Sitzung am 29.04.2020 beschlossen, für die Grundstücke Fl.Nrn. 521 Teilfläche, 539, 507/4 Teilfläche und 540 Teilfläche, Gemarkung Steinebach einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 76 „Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter und Wohnen, nördlich Zum Kuckucksheim“ i.d.F. vom 29.04.2020 wurde zur Auslegung und Beteiligung bestimmt.
Ziel der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das Gebiet nördlich der Straße „Zum Kuckucksheim“, ist die Errichtung eines Lebensmittelvollsortimenters. Dieser soll mit einer max. Verkaufsfläche von 940 m² sowie zzgl. einen Backshop und Nebenräume im Erdgeschoss errichtet werden. Im Obergeschoss sind Büro- und Personalräume des Lebensmittelmarktes sowie 22 Wohnungen in zwei Größen als 1- und 2-Zimmerwohnen geplant.
Aus Sicht der Verwaltung sind bei den Planungen in Wörthsee keine Belange der Gemeinde Gilching betroffen und daher keine Einwendungen zu führen.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Im Bebauungsplanverfahren „vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter und Wohnen, nördlich Zum Kuckucksheim“ i.d.F. vom 29.04.2020 nach § 4 Abs. 1 BauGB der Gemeinde Wörthsee, werden seitens der Gemeinde Gilching keine Einwendungen vorgetragen.
Beschluss
Im Bebauungsplanverfahren „vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter und Wohnen, nördlich Zum Kuckucksheim“ i.d.F. vom 29.04.2020 nach § 4 Abs. 1 BauGB der Gemeinde Wörthsee, werden seitens der Gemeinde Gilching keine Einwendungen vorgetragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1
Datenstand vom 25.02.2021 16:53 Uhr