Gemeinde Weßling, 1. Änderung des Bebauungsplanes "Rosenstraße Ost" in Oberpfaffenhofen;
Nachbarbeteiligung der Gemeinde Gilching nach § 4 a Abs. 3 i.V.m. § 13 a BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 29.06.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
1. Die Gemeinde Weßling beteiligt die Gemeinde Gilching bei der ersten Auslegung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Rosenstraße Ost“ in Oberpfaffenhofen nach § 4 a Abs. 3 i.V.m. § 13 a BauGB. Der zugehörige Satzungsentwurf (Zeichnung und Text) ist in Anlage zur Kenntnis beigefügt.
Ziel der Planänderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Einfamilienhauses im Ortsteil Oberpfaffenhofen.
2. Die festgesetzte Nutzungsart (Reines Wohngebiet, WR), der geringe Satzungsumgriff und die entfernte Lage zur Gemeinde Gilching lassen keine Belange erkennen, die seitens der Gemeinde Gilching betroffen sein könnten. Dies sollte der Gemeinde Weßling so mitgeteilt werden.
Finanzielle Auswirkungen
keine
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 02.06.2020 und beschließt:
Die Gemeinde Gilching dankt für die Nachbarbeteiligung zu vorliegender Planung. Der Gemeinde Weßling ist mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching hierdurch nicht betroffen sind.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 02.06.2020 und beschließt:
Die Gemeinde Gilching dankt für die Nachbarbeteiligung zu vorliegender Planung. Der Gemeinde Weßling ist mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching hierdurch nicht betroffen sind.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.02.2021 16:49 Uhr