Ferdinand-Porsche-Str. 3; Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Werbeanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 119/1, Gem. Argelsried


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 22.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 22.03.2021 ö beschließend 8

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet BAB 96 Nord“.

Beantragt wird die Errichtung eines Firmenlogos aus Sichtbetonbuchstaben/-ziffern mit einer Ansichtsfläche von 3,5 m². Die Höhe der einzelnen Buchstaben/Ziffern ist mit 1,40 m angegeben und eine Bestrahlung erfolgt frontal mit Ausrichtung zum Gebäude. Die Werbeanlage soll bei den Kfz-Stellplätzen zwischen Gebäude und Straße errichtet werden (s. Lageplan).

Gem. Bebauungsplan sind Werbeanlagen innerhalb der Baugrenze nur an Gebäuden und nur unterhalb der max. zulässigen Wandhöhe zulässig. Je Werbeanlage darf eine Größe von max. 10 m² nicht überschritten werden, wobei die Gesamtgröße aller Werbeanlagen nicht mehr als 10% der jeweiligen Fassadenfläche betragen darf.
Eine Beleuchtung von Werbeanlagen ist nur von oben nach unten ausgerichtet zulässig.

Im Bebauungsplangebiet liegen derzeit keinerlei ähnliche Bezugsfälle vor bzw. wurden genehmigt. Daher sollte im Hinblick auf die Gültigkeit des Bebauungsplanes und seiner Festsetzungen von einer Befreiung abgesehen werden, um ein sog. „obsolet werden“ einzelner Festsetzungen zu verhindern.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Werbeanlage, bestehend aus einzelnen Betonbuchstaben/-ziffern mit einer Höhe von max. 1,40 m und einer Gesamtfläche von ca. 3,5 m², wird nicht zugestimmt.

Beschluss

Dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Werbeanlage, bestehend aus einzelnen Betonbuchstaben/-ziffern mit einer Höhe von max. 1,40 m und einer Gesamtfläche von ca. 3,5 m², wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

Datenstand vom 17.08.2021 09:57 Uhr