Neubau Kinderkrippe Weßlinger Straße; Beauftragung Fachplaner Tragwerksplanung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 19.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 19.07.2021 ö informativ 13

Sachverhalt

Für die Planung einer 6-gruppigen Kinderkrippe an der Weßlinger Straße steht nun die Beauftragung der Planungsleistungen für die Tragwerksplanung an. Nach Durchsicht und nochmaliger Überprüfung der Angebote schließt das wirtschaftlichste Angebot des Ingenieurbüros CES, München mit brutto 84.583,56 EUR.
Entsprechend § 13 der Geschäftsordnung der Gemeinde Gilching wird die Beauftragung in Zuständigkeit des Ersten Bürgermeisters erteilt.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Die Beauftragung der Planungsleistungen für die Tragwerkplanung erfolgt gemäß § 13 der Geschäftsordnung der Gemeinde Gilching in Zuständigkeit des Ersten Bürgermeisters.

Diskussionsverlauf

Die Beauftragung der Planungsleistungen für die Tragwerkplanung erfolgt gemäß § 13 der Geschäftsordnung der Gemeinde Gilching in Zuständigkeit des Ersten Bürgermeisters.

Datenstand vom 27.10.2021 09:45 Uhr