Neubau Kinderkrippe Weßlinger Straße; Beauftragung Fachplaner Tragwerksplanung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 19.07.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Für die Planung einer 6-gruppigen Kinderkrippe an der Weßlinger Straße steht nun die Beauftragung der Planungsleistungen für die Tragwerksplanung an. Nach Durchsicht und nochmaliger Überprüfung der Angebote schließt das wirtschaftlichste Angebot des Ingenieurbüros CES, München mit brutto 84.583,56 EUR.
Entsprechend § 13 der Geschäftsordnung der Gemeinde Gilching wird die Beauftragung in Zuständigkeit des Ersten Bürgermeisters erteilt.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
|
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
|
Haushaltsstelle
|
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Die Beauftragung der Planungsleistungen für die Tragwerkplanung erfolgt gemäß § 13 der Geschäftsordnung der Gemeinde Gilching in Zuständigkeit des Ersten Bürgermeisters.
Diskussionsverlauf
Die Beauftragung der Planungsleistungen für die Tragwerkplanung erfolgt gemäß § 13 der Geschäftsordnung der Gemeinde Gilching in Zuständigkeit des Ersten Bürgermeisters.
Datenstand vom 27.10.2021 09:45 Uhr