Errichtung einer Kindertagesstätte an der Herbststraße, auf den Grundstücken Fl.Nrn. 129/5 und 129/4, Gemarkung Argelsried; Vorstellung der Planung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.07.2021 ö beratend 3

Sachverhalt

In der Sitzung vom 21.07.2020 wurde der Aufstellungsbeschluss für die 2. Teiländerung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet BAB 96 Nord“ für die Grundstücke Fl.Nrn. 129/5 und 129/4 gefasst und im Anschluss ortsüblich bekannt gemacht. 

Mit der 2. Teiländerung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet BAB 96 Nord“ sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, dass auf dem gemeindlichen Grundstück eine Kindertagesstätte mit 4 Kinderkrippengruppen und 2 Kindergartengruppen entsteht. Hierfür ist es notwendig, den Bebauungsplan „Gewerbegebiet BAB 96 Nord“ im Bereich des WA (allgemeines Wohngebiet) und im Bereich der Grünfläche mit Radweg in eine „Fläche für Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung Kinderbetreuung zu ändern. 

Es ist geplant, dass das Kinderhaus Schatzkiste, das derzeit provisorisch in Containern auf der Festwiese untergebracht ist, in die Kindertagesstätte an der Herbststraße/Ecke Nicolaus-Otto-Straße umzieht. 

Es fand in der Zeit vom 23.10.2020 bis 26.11.2020 eine frühzeitige Beteiligung der Behörden sowie der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit statt. 
Parallel hierzu wurde ein VgV-Verfahren zur Auswahl eines Architekturbüros durchgeführt. Das Büro Spreen Architekten, München wurde mit der Planung der Kindertagesstätte beauftragt. Im Laufe des Prozesses stellte sich heraus, dass die Freispielfläche nur durch Verlegung des bestehenden Fuß- und Radweges auf der Fl.Nr. 129/4 umgesetzt werden kann. 

Die Planungen wurden in Abstimmung mit den künftigen Nutzern und der Verwaltung durch das Architekturbüro Spreen erstellt. Diese werden im Gemeinderat inklusive einer Kostenschätzung vorgestellt. 

In der Bauausschusssitzung am 19.07.2021 soll die Abwägung der in der ersten Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen erfolgen. Zudem soll der überarbeitete Bebauungsplanentwurf vorgestellt und ggf. gebilligt werden. Dann würde eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden sowie Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2, § 3 Abs. 2, § 4 a Abs. 2 BauGB erfolgen. 

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von den Planungen für die Kindertageseinrichtung an der Herbststraße/Ecke Nicolaus-Otto-Straße und stimmt dieser zu. 

Diskussionsverlauf

Zu diesem Tagesordnungspunkt stellt Dipl.-Ing. Spreen, SPREEN ARCHTEKTEN Partnerschaft mbB, die Planung vor.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von den Planungen für die Kindertageseinrichtung an der Herbststraße/Ecke Nicolaus-Otto-Straße und stimmt dieser zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.09.2021 09:33 Uhr