Neubau Kinderkrippe Weßlinger Straße; Vorstellung Vorentwurfsplanung mit Kostenschätzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.10.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Nach Beschluss des Gemeinderates vom 22.09.2020 soll auf dem Areal des Jugendhauses an der Weßlinger Straße, Flur Nr. 2016, Gemarkung Gilching, ein Neubau für eine Kinder-krippe erfolgen. 

Am 24.11.2020 fasste der Gemeinderat den hierfür erforderlichen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Kinderkrippe an der Weßlinger Straße“.

In der Gemeinderatssitzung am 23.02.2021 wurde das Ergebnis des VgV-Verfahrens für die Architektenleistungen bekanntgegeben und das Architekturbüro Girnghuber Wolfrum 
Architekten aus München mit den Objektplanungsleistungen nach § 34 HOAI beauftragt, derzeit nur die Leistungsphasen 1 und 2 bis Abschluss der Vorentwurfsplanung.

Das Ergebnis der Vorentwurfsplanung mit Kostenschätzung wird in der Gemeinderatssitzung durch die Architekten vorgestellt. 

.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von den Vorentwurfsplanungen mit Kostenschätzung für den Neubau einer 6-gruppigen Kinderkrippe auf dem Grundstück Flur Nr. 2016, Gemarkung Gilching und stimmt dieser zu. Die erforderlichen weiteren Planungen für alle notwendigen Planungsbeteiligten sind bis zur Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) nach HOAI zu beauftragen.

Diskussionsverlauf

Zu diesem Top präsentiert Prof. Wolfrum, Girnghuber Wolfrum Architekten BDA 
Part GmbB, die Vorentwurfsplanung.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von den Vorentwurfsplanungen mit Kostenschätzung für den Neubau einer 6-gruppigen Kinderkrippe auf dem Grundstück Flur Nr. 2016, Gemarkung Gilching und stimmt dieser zu. Die erforderlichen weiteren Planungen für alle notwendigen Planungsbeteiligten sind bis zur Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) nach HOAI zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.05.2024 13:09 Uhr