Mit Gesetzesänderung vom 16. März 2021 wurde es den Gemeinden ermöglicht, die Sitzungsteilnahme der Gemeinderatsmitglieder durch Ton-Bild-Übertragung, sog. „hybride Sitzungen“, zuzulassen. Diese Ermächtigung zielt nicht ausschließlich auf die Bewältigung der Corona-Pandemie ab, sondern soll generell mehr Handlungsspielräume verschaffen, z.B. um die Vereinbarkeit eines kommunalen Ehrenamtes mit Familie und Beruf zu verbessern.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.4.2021 diese Möglichkeit der Sitzungsdurchführung sowohl für die Sitzungen des Gemeinderates als auch seiner Ausschüsse beschlossen. Allerdings war diese Regelung durch einfachen Beschluss des Gemeinderates nur für Sitzungen bis einschließlich 31.12.2021 möglich. Sollte diese Möglichkeit über den 31.12.2021 hinaus gelten, so wäre erneut Beschluss zu fassen und gleichzeitig die Geschäftsordnung entsprechend zu ändern. Da diese Entscheidung weitreichende Änderungen der bisherigen Entscheidungsabläufe bedeutet, muss der Beschluss mit einer Zweidrittelmehrheit der abstimmenden Mitglieder des Gemeinderates gefasst werden.
Im Nachgang möchte ich nochmals die wesentlichen Kriterien auflisten:
- Sitzungen sind mit Blick auf die Öffentlichkeit weiterhin als Präsenzsitzung vorzubereiten (unabhängig davon, ob und wie viele Gemeinderatsmitglieder sich audiovisuell zuschalten), so dass mindestens der/die Vorsitzende im Sitzungssaal körperlich anwesend sein muss.
- Zuschaltungen können nur in Form von kombinierten Ton-Bild-Übertragungen zugelassen werden. Eine reine Tonübertragung ist nicht möglich.
- Die Gemeinden müssen gewährleisten, dass sich die anwesenden und zugeschalteten Gemeinderatsmitglieder gegenseitig wahrnehmen können. Bei öffentlichen Sitzungen müssen die zugeschalteten Gemeinderatsmitglieder für die Saalöffentlichkeit mindestens wahrnehmbar sein.
- Die Gemeinden tragen in ihrem Bereich die Verantwortung, dass die technischen Zuschaltmöglichkeiten während der Sitzungen ununterbrochen bestehen. Andernfalls dürfen die Sitzungen nicht beginnen oder sind zu unterbrechen.
- Störungen außerhalb des Verantwortungsbereiches der Gemeinde bleiben dagegen unbeachtlich und gehen zu Lasten des jeweiligen Gemeinderatsmitgliedes.
- Sollte ein Tagesordnungspunkt nach der Gemeindeordnung eine geheime Wahl erfordern, können zugeschaltete Gemeinderatsmitglieder nicht daran teilnehmen.
Die Gemeinden können
- eine Höchstzahl oder Höchstquote an Zuschaltungen bestimmen,
- Zuschaltungen generell ermöglichen oder von besonderen Gründen, insbesondere einer sonst drohenden Verhinderung der Teilnahme, abhängig machen,
- Zuschaltungen auf Sitzungen des Gesamtgremiums und/oder auf alle oder einzelne Ausschüsse beschränken,
- Zuschaltungen auf öffentliche Sitzungen beschränken oder sie auch bei nichtöffentlichen Sitzungen zulassen. Bei nichtöffentlichen Sitzungen müssen die zugeschalteten Mitglieder dafür sorgen, dass die Sitzung in ihrem Verantwortungsbereich nur von ihnen wahrgenommen werden kann.
Grundsätzlich hat die Raumgestaltung bei den Sitzungen des Gemeinderates der Gemeinde Gilching in Bezug auf die „Corona-Pandemie“ bisher gezeigt, dass ein hohes Maß an Sicherheit gegeben ist. Der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 m, die Zurverfügungstellung und Tragen von FFP2-Masken ist seit längerer Zeit selbstverständlich. Auch die Öffentlichkeit hat grundsätzlich die Möglichkeit vor Ort die Sitzungen sowohl akustisch als auch visuell zu verfolgen. Die Corona-Pandemie zeigt aber auch, dass eine 100 %-ige Sicherheit durch keine unserer Maßnahme erreicht werden kann. Von daher hat nun der Gemeinderat über das weitere Vorgehen ab dem 1.1.2022 zu entscheiden.
Vor einem halben Jahr, im Anschluss an den Beschluss des Gemeinderates vom 20.4.2021, hat die Verwaltung die technischen Möglichkeiten für „hybride“ Sitzungen geschaffen. Die Erfahrung aus den beiden darauffolgenden Sitzungen hat gezeigt, dass der Ablauf zwar mit erheblichen Aufwand aber technisch gut durchgeführt werden konnte. Mangels Nachfrage fanden die vergangenen Gemeinderats- und Ausschusssitzungen dann wieder in üblicher Form statt. Sollte sich der Gemeinderat für die Fortführung entscheiden, so ist kein finanzieller Aufwand mehr notwendig.
Nach Auffassung der Verwaltung ist demnach die Fortführung von Hybridsitzungen generell möglich. Aufgrund der Tatsache, dass jedes Ausschussmitglied grundsätzlich zwei Vertreter hat, schlägt die Verwaltung vor, die Sitzungen des Gemeinderates weiterhin in „hybrider“ Form anzubieten. Jedoch bei den Sitzungen der Ausschüsse darauf zu verzichten.