Hirtackerweg 2 + 4; Bauantrag zur Errichtung eines Doppelhauses auf den Grundstücken Fl.Nrn. 551/2, /3 und /11, Gemarkung Argelsried


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 23.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 23.05.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Hauptstraße Ost“.

Beantragt wird die Errichtung eines Doppelhauses. Das Vorhaben soll wie folgt ausgeführt werden:
überbaute Fläche:                           180,00 m²
Wandhöhe:                                        6,50 m
Firsthöhe:                                        9,56 m
Dachneigung:                                  27°
Dachform:                                    Satteldach
Geschossigkeit:                               E+I+D

Das Vorhaben entspricht mit den o. g. Maßen dem Bebauungsplan.


Zum Vorhaben werden folgende Befreiungen/Ausnahmen vom Bebauungsplan beantragt:

1. Anzahl und Größe Dachflächenfenster (A 5.2)
Gem. Bebauungsplan sind bei den Wohngebäuden mit 6,5 m Wandhöhe je Hausseite höchstens drei liegende Dachfenster mit einer lichten Glasfläche von 1,0 qm zulässig.
Gem. Antrag sollen jedoch zwei Dachfenster mit 1,14 x 1,60 m (Glasfläche je ca. 1,45 m²) eingebaut werden. Hierfür ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erforderlich

Im Bebauungsplangebiet wurden bereits ähnliche Befreiungen zugelassen. Seitens der Verwaltung stehen einer Befreiung keine Hinderungsgründe entgegen, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.


2. Unterteilung Fenster (A 5.4)
Gem. Bebauungsplan sind Fenster mit einer lichten Glasfläche über 1,2 qm zu unterteilen.
Beantragt wird eine Befreiung von der Festsetzung, da für bodentiefe Fenstertüren diese Vorgabe um ca. 0,4 m² überschritten wird.

Auf dem Nachbargrundstück wurde bereits eine gleichartige Befreiung zugelassen und genehmigt. Seitens der Verwaltung stehen auch dieser Befreiung keine Hinderungsgründe entgegen.


3. Wintergärten (A 5.6)
Gem. Bebauungsplan ist je Grundstück ausnahmsweise ein Wintergarten auch außerhalb des Bauraumes in den Ausmaßen von max. 3 x 10 m zulässig. Die zulässige Grundfläche für den Wintergarten wird auf 30 qm festgesetzt. Der Wintergarten ist als Anfügung an das Wohngebäude auszuführen. Die Wandhöhe wird auf 2,30 m begrenzt.

Gleichartige Ausnahmen wurden bereits im Bebauungsplangebiet zugelassen. Seitens der Verwaltung stehen dieser keine Hinderungsgründe entgegen. 
Des Weiteren ist eine Befreiung von der Festsetzung erforderlich, da das Grundstück gem. Eingabeplan nicht real geteilt ist und somit nach Bebauungsplan nur ein Wintergarten zulässig wäre. Eine gleichartige Befreiung wurde im Bebauungsplangebiet bereits zugelassen, daher stehen Seitens der Verwaltung keine Hinderungsgründe entgegen.


4. Nebenanlagen (A 7.7)
Gem. Bebauungsplan sind Nebenanlagen beschränkt auf Gartenhäuschen bis 14 cbm. Hierfür wird eine Befreiung beantragt, da die geplanten Nebengebäude bereits mit einer Grundfläche von 10,00 m² und 12,5 m² errichtet werden sollen. Das zulässige Volumen für Nebengebäude kann nicht eingehalten werden.

Auf dem Nachbargrundstück wurde eine gleichartige Befreiung bereits zugelassen, daher steht Seitens der Verwaltung für die beantragte Befreiung nichts entgegen, da bereits ein Bezugsfall vorliegt.

5. Garagen (A 7.1)
Gem. Bebauungsplan sind Bauräume für Garagen festgesetzt.

Es wird beantragt, den geplanten Carport teilweise außerhalb des festgesetzten Bauraumes zu errichten, da auf Grund Erweiterung des Grundstücks und Drehung der Gebäudeteilung innerhalb der festgelegten Baugrenzen dieser nicht eingehalten werden kann. Seitens der Verwaltung stehen keine Hinderungsgründe entgegen. Eine Befreiung kann zugelassen werden.


Gemäß Bebauungsplan sind je Wohnung zwei Stellplätze nachzuweisen. Für das geplante Vorhaben werden 4 Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen (2 offene, 2 im Carport). Die Festsetzung ist somit eingehalten.

Die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist eingehalten.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.
Folgende Befreiungen und Ausnahmen werden befürwortet bzw. zugelassen:
  • A 5.2 - Nichteinhaltung von Anzahl und Größe Dachflächenfenster
  • A 5.4 - Nichteinhaltung der lichten Glasfläche/Fensterunterteilung
  • A 5.6 - Errichtung von 2 Wintergärten außerhalb des Bauraumes
  • A 7.1 - Nichteinhaltung Bauraum Garage
  • A 7.7 - Nichteinhaltung Größe Nebengebäude

Beschluss

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.
Folgende Befreiungen und Ausnahmen werden befürwortet bzw. zugelassen:
  • A 5.2 - Nichteinhaltung von Anzahl und Größe Dachflächenfenster
  • A 5.4 - Nichteinhaltung der lichten Glasfläche/Fensterunterteilung
  • A 5.6 - Errichtung von 2 Wintergärten außerhalb des Bauraumes
  • A 7.1 - Nichteinhaltung Bauraum Garage
  • A 7.7 - Nichteinhaltung Größe Nebengebäude

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Dokumente
Hirtackerweg 2 + 4_Lageplan (.pdf)

Datenstand vom 27.03.2023 12:31 Uhr