Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.
Im Rahmen des Vorbescheides werden folgende Fragen gestellt, über die der Bauausschuss zu entscheiden hat:
1. Ist eine Erweiterung des Gebäudes im Gartenbereich auf einer Länge von 2m möglich (s. Variante 1)?
Eine Erweiterung des bestehenden Doppelhauses im Gartenbereich mit einer Tiefe von 2m über die gesamte Gebäudelänge ist unter Einhaltung der gdl. Abstandsflächensatzung grundsätzlich möglich.
Die dann entstehende neue überbaute Fläche von ca. 109,23 m² fügt sich in die Umgebung ein.
Bezugsfall: Am Gemeindeholz 4c, 4d - überbaute Fläche: 150 m²
2. Ist eine Erweiterung des Gebäudes im Gartenbereich auf einer Länge von 4m möglich (s. Variante 2)?
Eine Erweiterung des bestehenden Doppelhauses im Gartenbereich mit einer Tiefe von 4m über die gesamte Gebäudelänge ist unter Einhaltung der gdl. Abstandsflächensatzung grundsätzlich möglich.
Die dann entstehende neue überbaute Fläche von ca. 131,63 m² fügt sich in die Umgebung ein.
Bezugsfall: Am Gemeindeholz 4c, 4d - überbaute Fläche: 150 m²
3. Ist die Ausbildung einer Dachterrasse möglich (s. Variante 1 und 2)?
Die Ausbildung einer Dachterrasse - wie in Variante 1 und 2 dargestellt - ist unter Einhaltung der gdl. Abstandsflächensatzung grundsätzlich möglich.
4. Um die Räume im DG besser nutzen zu können, ist die Ausbildung einer Gaube unumgänglich. Ist die Ausbildung einer Schleppgaube je Doppelhaushälfte zulässig?
Die Ausbildung einer Schleppgaube je Doppelhaushälfte ist grundsätzlich möglich.
5. Ist die Ausbildung einer Schleppgaube mit einer Länge von 3,5 m je Doppelhaushälfte möglich?
Die Ausbildung einer Schleppgaube mit einer Länge von 3,5 m je Doppelhaushälfte ist grundsätzlich möglich.
Durch die Errichtung der beiden Gauben entsteht nach außen hin die Wirkung einer Zweigeschossigkeit, welche sich jedoch in die Umgebung einfügt.
Bezugsfall: Am Gemeindeholz 4c, 4d - Geschossigkeit: E + I + D
6. Ist die Erweiterung um 2m auf volle zwei Geschosse mit einem Flachdach im Bereich der Erweiterung möglich (s. Variante 4)?
Die Erweiterung um 2m auf volle zwei Geschosse mit Flachdach im Bereich der Erweiterung ist unter Einhaltung der gdl. Abstandsflächensatzung grundsätzlich möglich. Eine Zweigeschossigkeit fügt sich in die Umgebung ein.
Bezugsfall: Am Gemeindeholz 4c, 4d - Geschossigkeit: E + I + D