Hauptstr. 8, 8a; Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Einfriedung auf den Grundstücken Fl.Nrn. 552/5 und 552/22, Gem. Argelsried


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 22.08.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 22.08.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Hauptstraße Ost“.

Nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 Buchstabe a BayBO sind Mauern einschließlich Stützmauern und Einfriedungen, Sichtschutzzäune und Terrassentrennwände mit einer Höhe bis zu 2 m verfahrensfrei.

Gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Hauptstraße Ost“ sind jedoch Einfriedungen nur als sockellose Zäune mit senkrechten Holzlatten oder hinterpflanzte Maschendrahtzäune mit einer Höhe von max. 1,2 m zulässig.

Von dieser Festsetzung wird ein Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Doppelstabmattenzaunes (verzinkt und pulverbeschichtet in Eisenglimmer grau) mit einer Höhe von 1,20 m, welcher hinterpflanzt ist, gestellt.

Begründet wird der Antrag, dass ein Doppelstabmattenzaun die hochwertigere und moderne Variante eines Maschendrahtzaunes ist. Ferner tritt durch die sehr dichte Hinterpflanzung der Zaun optisch in den Hintergrund (s. Bild in Anlage).

Im Gegensatz zum Maschendrahtzaun verliert ein Doppelstabmattenzaun auch nicht an Stabilität. Er muss nicht nachgezogen werden und bietet ein hohes Maß an Sicherheit. Darüber hinaus ist er gegen sämtliche Witterungseinflüsse immun und verliert auch nach Jahren nichts von seiner Attraktivität.

Im Bebauungsplangebiet wurden bereits mehrfach Einfriedungen aus anderen Materialien errichtet (s. Bilder in Anlage). Eine einheitliche Umsetzung der Festsetzung ist nicht mehr gegeben.

Seitens der Verwaltung steht einer Befreiung von der Festsetzung nichts entgegen, da die Errichtung eines Doppelstabmattenzaunes ebenfalls als „moderner Maschendrahtzaun“ gesehen wird und bereits im Bebauungsplangebiet ähnliche Einfriedungen errichtet wurden. Zudem wird die festgesetzte Höhe von 1,20 m eingehalten und der Zaun hinterpflanzt, sodass dieser optisch nicht in Erscheinung tritt.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines verzinkten und pulverbeschichteten Doppelstabmattenzaunes in Eisenglimmer grau mit einer Höhe von 1,20 m wird zugestimmt.

Beschluss

Dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines verzinkten und pulverbeschichteten Doppelstabmattenzaunes in Eisenglimmer grau mit einer Höhe von 1,20 m wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Dokumente
Hauptstr. 8, 8a_Lageplan (.pdf)
Hauptstr. 8, 8a_Bilder (.pdf)

Datenstand vom 27.03.2023 12:25 Uhr