Dorfstr. 4b; Antrag auf Nutzungsänderung eines Kellerraumes in einen Trainingsraum auf dem Grundstück Fl.Nr. 22, Gem. Argelsried


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 21.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 21.11.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB. Der Flächennutzungsplan stellt für das Grundstück „Dorfgebiet“ dar.

Beantragt wird die Nutzungsänderung eines Kellerraumes in einen Trainingsraum. 

Gemäß § 5 Abs. 2 BauNVO sind in „Dorfgebieten“ Anlagen für örtliche Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke zulässig. Der beantragte Trainingsraum erfüllt somit diese Vorgabe.

Zur Stellplatzsituation:
Laut Antragsteller stehen für die Wohnung, zu welcher der Kellerraum gehört, 2 Kfz-Stellplätze zur Verfügung. Einer der Stellplätze wird vom Antragsteller selbst genutzt und der Zweite würde während der Betriebszeiten dem Trainingsraum zur Verfügung stehen.

Die Berechnung der Stellplätze gem. der gdl. Kfz-Stellplatzsatzung für Wohnungen erfolgt nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV). In dieser Verordnung wird ebenfalls geregelt, welche Räume der Wohnfläche hinzugerechnet werden und welche nicht. Kellerräume sind demnach nicht in der Wohnfläche eingeschlossen. Die 2 bestehenden Kfz-Stellplätze sind somit rein der Nachweis, welcher für die Wohnung erbracht werden muss.

Für die Nutzungsänderung des Kellerraumes in eine gewerbliche Einheit (Fitnessraum) ist nach der gdl. Kfz-Stellplatzsatzung ein neuer Stellplatznachweis zu erbringen.
Gemäß Satzung ist für Fitnesscenter 1 Stellplatz je begonnener 15 m² Hauptnutzfläche nachzuweisen. Die Nutzungsänderung umfasst eine Fläche von 12,95 m². Demnach ist 1 weiterer Stellplatz auf dem Grundstück vorzuhalten.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt. Auf dem Grundstück ist ein weiterer Kfz-Stellplatz nachzuweisen.

Beschluss

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt. Auf dem Grundstück ist ein weiterer Kfz-Stellplatz nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Dokumente
Dorfstr. 4b_Lageplan (.pdf)

Datenstand vom 27.03.2023 12:20 Uhr