Lebensmittelmarkt am Starnberger Weg - SO Einzelhandel, Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 12.12.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
- Beiliegender Antrag vom 01.12.2022 auf Änderung des o.g. Bebauungsplanes wurde gestellt (s. Anlage). Beantragt wird, dass die zulässige Verkaufsfläche von 1.350 qm auf 1.500 qm erhöht wird. Dabei will der Antragsteller den Stellplatzschlüssel reduzieren von 1 Stp. je 10 qm HNF auf 15 qm HNF.
- Der Bebauungsplan wurde bereits im Jahr 2017 auf Antrag geändert, damit eine Verkaufsfläche von insgesamt 1.350 qm möglich wird. Diese Planung wurde bisher so nicht umgesetzt. Der Bebauungsplan ist aber rechtsverbindlich und könnte so umgesetzt werden.
- Die Verwaltung lehnt eine (weitere) Erhöhung der Verkaufsfläche des Lebensmittelmarktes auf 1.500 qm bei gleichzeitiger Reduzierung des Stellplatzschlüssels ab. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass der rechtsverbindliche Bebauungsplan aus dem Jahr 2017 beibehalten werden soll.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Lebensmittelmarkt am Starnberger Weg - SO Einzelhandel wird nicht zugestimmt. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan aus dem Jahr 2017 wird beibehalten.
Beschluss
Dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Lebensmittelmarkt am Starnberger Weg - SO Einzelhandel wird nicht zugestimmt. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan aus dem Jahr 2017 wird beibehalten.
Das Einzelhandelsentwicklungskonzept ist für das gesamte Gemeindegebiet zu überarbeiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Dokumente
antrag auf änderung Bplan (.pdf)
Datenstand vom 27.03.2023 12:17 Uhr