4. Teiländerung des Bebauungsplans "Standortentwicklung Sonderflughafen Oberpfaffenhofen" für die Grundstücke Fl.Nrn. 3239/4 Tfl., 3239/5 Tfl., 3244/20 und 3243 Tfl., jeweils Gemarkung Gilching;
Aufstellungsbeschluss zur Änderungseinleitung i. S. v. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB sowie Billigungsbeschluss;
Öffentliche Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 26.09.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Zu o. g. Bebauungsplan liegt der Verwaltung ein Antrag auf Teiländerung für die oben angeführten Grundstücke vor. Der vom Antragsteller beauftragte Architekt hat hierzu Vorentwurfspläne ausgearbeitet, auf deren Basis die Verwaltung den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München gebeten hat, einen Vorentwurf für eine Bebauungsplanteiländerung zu fertigen.
Der vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München in Zusammenarbeit mit der Bauamtsverwaltung gefertigte Planteiländerungs-Vorentwurf liegt nun i. d. F. v. 28.08.2023 vor (siehe Anlage). Hintergrund für die beantragte Planteiländerung ist folgender:
Das an der Friedrichshafener Straße befindliche Plangebiet aus den Fl.Nrn. 3239/4, 3239/5, 3243 und 3244/20 ist weitestgehend bebaut. Auf dem noch nicht entwickelten und derzeit als Baustellenlagerfläche genutzten Grundstück im südöstlichen Bereich des Planteiländerungsgebietes soll in naher Zukunft ein viergeschossiges Gebäude mit Tiefgarage, einer Grundfläche von 4.650 m² und einer Firsthöhe von 16 m entstehen.
Um das Vorhaben auf dem Grundstück verwirklichen zu können, ist eine Erhöhung der festgesetzten Firsthöhe von 14 m auf 16 m sowie eine Anpassung der festgesetzten Baugrenze erforderlich. Ferner soll, anders als in der 3. Teiländerung geplant, die öffentliche Erschließungsstraße im südlichen Teil des Planumgriffs der 4. Teiländerung nicht in einem Wendehammer enden. Dieser wird aus der Planzeichnung entfernt. Es bleibt zunächst beim Zuschnitt der Verkehrsflächen der Urplanung von 2004.
Städtebauliche und ortsplanerische Ziele der 4. Teiländerung sind:
- Anpassung Baugrenze durch Verlängerung nach Süden
- Entfernung des festgesetzten Wendehammers im südlichen Teil des Planumgriffs der 4. Teiländerung
- Erhöhung der festgesetzten Firsthöhe von 14 m auf nunmehr 16 m
Alle übrigen Festsetzungen des Bebauungsplans „Standortentwicklung Sonderflughafen Oberpfaffenhofen“ i. d. F. v. 21.09.2004 finden weiterhin Anwendung.
Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens gem. Grundsatzbeschluss des Gemeinderates vom 13.02.2007 zu tragen.
Sollte der Gemeinderat dem Planteiländerungs-Vorentwurf i. d .F. v. 28.08.2023 zustimmen, wäre durch die Bauamtsverwaltung das Verfahren nach § 13 a BauGB durchzuführen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 14.09.2023 sowie vom Sachvortrag in der Sitzung und beschließt:
1. Das Planteiländerungsverfahren erhält die Bezeichnung:
“4. Teiländerung des Bebauungsplans „Standortentwicklung Sonderflughafen Oberpfaffenhofen“ für den Bereich der Fl.Nrn. 3239/4 Tfl., 3239/5 Tfl., 3244/20 Tfl. und 3243 Tfl., jeweils Gemarkung Gilching“.
2. Der Satzungsvorentwurf i. d. F. v. 28.08.2023 wird inhaltlich gebilligt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB durchzuführen.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 14.09.2023 sowie vom Sachvortrag in der Sitzung und beschließt:
1. Das Planteiländerungsverfahren erhält die Bezeichnung:
“4. Teiländerung des Bebauungsplans „Standortentwicklung Sonderflughafen Oberpfaffenhofen“ für den Bereich der Fl.Nrn. 3239/4 Tfl., 3239/5 Tfl., 3244/20 Tfl. und 3243 Tfl., jeweils Gemarkung Gilching“.
2. Der Satzungsvorentwurf i. d. F. v. 28.08.2023 wird inhaltlich gebilligt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1
Dokumente
2023 08 28 4. TÄ SO O´Hofen_Entwurf_Satzung (.pdf)
Datenstand vom 25.10.2023 09:23 Uhr