Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.
Beantragt wird die Errichtung von 4 Doppelhaushälften, welche wie folgt ausgeführt werden sollen:
Haus 1 + 2 Haus 3 + 4
überbaute Fläche: 177,52 m² 147,52 m²
Wandhöhe: 6,84 m 6,75 m
Wandhöhe Zwerchgiebel: 8,75 m 8,75 m
Firsthöhe: 10,44 m 10,44 m
Dachform: Satteldach Satteldach
Dachneigung: 45° 45°
Geschossigkeit: E + I + D E + I + D
In der Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Maßen:
Karolingerstr. 12-12c Karolingerstr. 14
überbaute Fläche: 296,00 m² 245,00 m²
Wandhöhe: 6,60 m 6,40 m
Wandhöhe Zwerchgiebel: 7,80 m 7,00 m
Firsthöhe: 10,86 m 10,60 m
Geschossigkeit: E + I + D E + I + D
Das Vorhaben fügt sich im Hinblick auf die Höhenentwicklung des Zwerchgiebels nicht mehr in die Umgebung ein.
Gem. gdl. Kfz-Stellplatzsatzung sind für das geplante Vorhaben insgesamt 8 Stellplätze auf dem Grundstück vorzuhalten. Diese werden in Form von 5 offenen Stellplätzen und 3 Garagen nachgewiesen.
Gemäß Satzung müssen Garagen, deren Außenwände zur öffentlichen Verkehrsfläche weisen, mindestens 1 m Abstand zu ihr einhalten und sind zu begrünen.
Bei der vorliegenden Planung wird für die Garagen, welche parallel zur Karolingerstraße errichtet werden sollen, nur ein Abstand von 0,50 m eingehalten. Die gdl. Kfz-Stellplatz-satzung ist somit nicht eingehalten.
Ferner ist auf die Problematik der Zufahrt für die Stellplätze/Garagen im Kreuzungsbereich Pähler Weg / Karolingerstraße einzugehen. Hierzu wird auf die Stellungnahme des Ordnungsamtes und Sachgebiet Tiefbau verwiesen:
„Bei dem oben genannten Bauvorhaben wird die Zufahrtssituation der Stellplätze entlang der Karolingerstraße und der Kreuzung Pähler Weg vom Ordnungsamt und Sachgebiet Tiefbau als äußert kritisch betrachtet.
Auf der anliegenden, öffentlichen Verkehrsfläche führt ein breiter Fußweg (Fahrradfahrer frei) entlang.
Dieser ist eine wichtige, stark frequentierte Verbindung zwischen Starnberger Weg und Römerstraße. Er hat eine wichtige Erschließungsfunktion der anliegenden Wohnquartiere. Ebenfalls ist diese Strecke eine wichtige Schulwegeverbindung zur Mittel- und Grundschule.
Bei den längs angeordneten Fertiggaragen Haus 2 und Haus 4 ist durch die geschlossene Bauweise eine Sichtbeziehung der Verkehrsteilnehmer beim Ausfahren nur sehr eingeschränkt möglich. Der Kreuzungsbereich Karolingerstraße, Pähler Weg und Pollinger Straße ist derzeit bereits ein kritischer Verkehrsknotenpunkt.
Mit Schulweg, 2 Buslinien des ÖPNV, die Wegeverbindung zum S-Bahnhof Gilching-Argelsried, die Fahrradverbindung zwischen der Kiltrahinger Straße (Fahrradstraße) und Pollinger Straße zum Bahnhof, ist diese Kreuzung bereits jetzt außerordentlich stark belastet.
Einer Zufahrt, an einer Kreuzungsecke für die Fertiggarage Haus 4 und den Stellplatz Haus 4, kann aus oben aufgeführten Sachverhalten nicht zugestimmt werden.“
Auch die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist nicht eingehalten. Die Gebäude haben jeweils eine Gesamtlänge von 20,025 m. Das sog. „16m-Privileg“ (Reduzierung der Abstandsflächen auf 0,4 H, wenn Gebäude eine Länge von 16 m nicht überschreitet) kann an den langen Seiten des Gebäudes somit nicht angewendet werden.
In der vorliegenden Planung wird jedoch jeweils an einer der langen Seiten der Gebäude eine Abstandsfläche mit 0,4 H berechnet, was somit nicht der Satzung entspricht.