Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.
Für das Grundstück liegt ein genehmigter Vorbescheid vor zur Errichtung eines 3-Spänners mit folgenden Maßen vor:
überbaute Fläche: 249,00 m²
Wandhöhe bergseitig: 3,00 m
Wandhöhe talseitig: 8,25 m
Firsthöhe bergseitig: 5,82 m
Firsthöhe talseitig: 11,10 m
Geschossigkeit: E + 2 + D
Nun liegt der Verwaltung ein entsprechender Bauantrag zur Errichtung eines 3-Spänners vor, welcher wie folgt ausgeführt werden soll:
überbaute Fläche: 240,69 m²
Wandhöhe bergseitig: 4,03 m
Wandhöhe talseitig: 9,57 m
Firsthöhe bergseitig: 9,17 m
Firsthöhe talseitig: 11,86 m
Geschossigkeit: E + 2 + D
Dachneigung: 30°
Dachform: Satteldach
In der Umgebung findet sich ein Gebäude (Am Zehentstadel 3) mit folgenden Maßen:
überbaute Fläche: 240,00 m²
Wandhöhe bergseitig: 6,10 m
Wandhöhe talseitig: 8,65 m
Firsthöhe bergseitig: 8,90 m
Firsthöhe talseitig: 11,45 m
Geschossigkeit: E + 2 + D
Das beantragte Gebäude fügt sich im Hinblick auf die talseitige Wand- und Firsthöhe nicht mehr in die Umgebung ein.
Durch die Dacheinschnitte im Dachgeschoss hat das beantragte Gebäude zudem eine nach außen hin wahrnehmbare 4-geschossige Wirkung, welche sich nicht mehr in die Umgebung einfügt.
Für das Vorhaben sind gem. der gdl. Kfz-Stellplatzsatzung 6 Stellplätze auf dem Grundstück vorzuhalten. Diese werden in einer Garage nachgewiesen. Die Satzung ist somit eingehalten.
Die Abstandsflächensatzung der Gemeinde Gilching ist ebenfalls eingehalten.