Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 22.05.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.
Zum Vorhaben werden folgende Bezugsfälle aus der Umgebung herangezogen, die wie folgt errichtet wurden:
überbaute Fläche Wandhöhe Firsthöhe Geschossigkeit
Mahdenholzweg 4-4b 215,00 m² 6,30 m 8,90 m E + I + D
Mahdenholzweg 6a-6d 283,00 m² 5,92 m 9,52 m E + I + D
Am Kesselboschen 3 374,00 m² 6,80 m 9,25 m E + I + D
Im Rahmen des Antrags auf Vorbescheid werden folgende Fragen gestellt, über die der Bauausschuss zu entscheiden hat:
- Ist die Errichtung des geplanten Einzelhauses mit drei Wohneinheiten (WEG) auf der Fl.Nr. 1633/19, Gemarkung Gilching, gemäß den beiliegenden Bauplänen bauplanungsrechtlich zulässig?
Die Errichtung eines Einzelhauses mit 3 Wohneinheiten (WEG) auf der Fl.Nr. 1633/19, Gemarkung Gilching ist unter dem Aspekt des kumulativen Einfügens in die Umgebung und nachfolgender Bezugsfälle grundsätzlich wie folgt möglich:
überbaute Fläche Wandhöhe Firsthöhe Geschossigkeit
Mahdenholzweg 4-4b 215,00 m² 6,30 m 8,90 m E + I + D
Mahdenholzweg 6a-6d 283,00 m² 5,92 m 9,52 m E + I + D
Am Kesselboschen 3 374,00 m² 6,80 m 9,25 m E + I + D
- Ist die Errichtung eines Einzelhauses mit drei Wohneinheiten (WEG) mit zwei Vollgeschossen, einer Länge von 20,79 m und einer Breite von 11,00 m, einer Wandhöhe von maximal 6,20 m, einer Dachneigung 38° und einer Firsthöhe von 10,49 m auf der Fl.Nr. 1633/19, Gemarkung Gilching, bauplanungsrechtlich zulässig?
In der Umgebung (Am Kesselboschen 3) findet sich ein Gebäude mit folgenden Maßen:
überbaute Fläche: 374,00 m²
Wandhöhe: 6,80 m
Firsthöhe: 9,25 m
Geschossigkeit: E + I + D
Das geplante Gebäude fügt sich im Hinblick auf eine Firsthöhe von 10,49 m nicht mehr in die Umgebung ein.
- Ist die Errichtung eines Einzelhauses mit drei Wohneinheiten (WEG) mit zwei Vollgeschossen, einer Länge von 20,79 m und Breite von 11,00 m, einer Wandhöhe von maximal 6,00 m, einer Dachneigung 38° und einer Firsthöhe von 10,49 m auf der Fl.Nr. 1633/19, Gemarkung Gilching, bauplanungsrechtlich zulässig?
In der Umgebung (Mahdenholzweg 6a -6d) findet sich ein Gebäude mit folgenden Maßen:
überbaute Fläche: 283,00 m²
Wandhöhe: 5,92 m
Firsthöhe: 9,52 m
Geschossigkeit: E + I + D
Das geplante Gebäude fügt sich im Hinblick auf eine Firsthöhe von 10,49 m nicht mehr in die Umgebung ein.
- Ist die Errichtung eines Einzelhauses mit drei Wohneinheiten (WEG) mit zwei Vollgeschossen, einer Länge von 18,00 m und Breite 11,00 m, einer Wandhöhe von maximal 6,00 m, einer Dachneigung 38° und einer Firsthöhe von 9,90 m auf der Fl.Nr. 1633/19, Gemarkung Gilching, bauplanungsrechtlich zulässig?
In der Umgebung (Mahdenholzweg 6a -6d) findet sich ein Gebäude mit folgenden Maßen:
überbaute Fläche: 283,00 m²
Wandhöhe: 5,92 m
Firsthöhe: 9,52 m
Geschossigkeit: E + I + D
Das geplante Gebäude fügt sich im Hinblick auf eine Firsthöhe von 9,90 m nicht mehr in die Umgebung ein.
- Ist die Errichtung eines Reihenhauses bestehend aus 3 Gebäuden mit Realteilung und je einer Einheit mit zwei Vollgeschossen, einer Gesamtlänge von 20,79 m und Breite von 11,00 m, einer Wandhöhe von maximal 6,20 m, einer Dachneigung 38° und einer Firsthöhe von 10,49 m auf der Fl.Nr. 1633/19, Gemarkung Gilching, bauplanungsrechtlich zulässig?
Die Errichtung eines Reihenhauses bestehend aus 3 Gebäuden mit Realteilung und je einer Einheit mit zwei Vollgeschossen ist grundsätzlich möglich.
In der Umgebung finden Gebäude, die wie folgt errichtet wurden:
überbaute Fläche Wandhöhe Firsthöhe Geschossigkeit
Mahdenholzweg 4-4b 215,00 m² 6,30 m 8,90 m E + I + D
Mahdenholzweg 6a-6d 283,00 m² 5,92 m 9,52 m E + I + D
Am Kesselboschen 3 374,00 m² 6,80 m 9,25 m E + I + D
Das geplante Reihenhaus fügt sich im Hinblick auf eine geplante Firsthöhe von 10,49 m nicht mehr in die Umgebung ein.
Beschlussvorschlag
Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen nicht erteilt.
Die im Rahmen des Antrages auf Vorbescheid gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:
- Ist die Errichtung des geplanten Einzelhauses mit drei Wohneinheiten (WEG) auf der Fl.Nr. 1633/19, Gemarkung Gilching, gemäß den beiliegenden Bauplänen bauplanungsrechtlich zulässig?
Die Errichtung eines Einzelhauses mit 3 Wohneinheiten (WEG) auf der Fl.Nr. 1633/19, Gemarkung Gilching ist unter dem Aspekt des kumulativen Einfügens in die Umgebung und nachfolgender Bezugsfälle grundsätzlich wie folgt möglich:
überbaute Fläche Wandhöhe Firsthöhe Geschossigkeit
Mahdenholzweg 4-4b 215,00 m² 6,30 m 8,90 m E + I + D
Mahdenholzweg 6a-6d 283,00 m² 5,92 m 9,52 m E + I + D
Am Kesselboschen 3 374,00 m² 6,80 m 9,25 m E + I + D
- Ist die Errichtung eines Einzelhauses mit drei Wohneinheiten (WEG) mit zwei Vollgeschossen, einer Länge von 20,79 m und einer Breite von 11,00 m, einer Wandhöhe von maximal 6,20 m, einer Dachneigung 38° und einer Firsthöhe von 10,49 m auf der Fl.Nr. 1633/19, Gemarkung Gilching, bauplanungsrechtlich zulässig?
In der Umgebung (Am Kesselboschen 3) findet sich ein Gebäude mit folgenden Maßen:
überbaute Fläche: 374,00 m²
Wandhöhe: 6,80 m
Firsthöhe: 9,25 m
Geschossigkeit: E + I + D
Das geplante Gebäude fügt sich im Hinblick auf eine Firsthöhe von 10,49 m nicht mehr in die Umgebung ein.
- Ist die Errichtung eines Einzelhauses mit drei Wohneinheiten (WEG) mit zwei Vollgeschossen, einer Länge von 20,79 m und Breite von 11,00 m, einer Wandhöhe von maximal 6,00 m, einer Dachneigung 38° und einer Firsthöhe von 10,49 m auf der Fl.Nr. 1633/19, Gemarkung Gilching, bauplanungsrechtlich zulässig?
In der Umgebung (Mahdenholzweg 6a -6d) findet sich ein Gebäude mit folgenden Maßen:
überbaute Fläche: 283,00 m²
Wandhöhe: 5,92 m
Firsthöhe: 9,52 m
Geschossigkeit: E + I + D
Das geplante Gebäude fügt sich im Hinblick auf eine Firsthöhe von 10,49 m nicht mehr in die Umgebung ein.
- Ist die Errichtung eines Einzelhauses mit drei Wohneinheiten (WEG) mit zwei Vollgeschossen, einer Länge von 18,00 m und Breite 11,00 m, einer Wandhöhe von maximal 6,00 m, einer Dachneigung 38° und einer Firsthöhe von 9,90 m auf der Fl.Nr. 1633/19, Gemarkung Gilching, bauplanungsrechtlich zulässig?
In der Umgebung (Mahdenholzweg 6a -6d) findet sich ein Gebäude mit folgenden Maßen:
überbaute Fläche: 283,00 m²
Wandhöhe: 5,92 m
Firsthöhe: 9,52 m
Geschossigkeit: E + I + D
Das geplante Gebäude fügt sich im Hinblick auf eine Firsthöhe von 9,90 m nicht mehr in die Umgebung ein.
- Ist die Errichtung eines Reihenhauses bestehend aus 3 Gebäuden mit Realteilung und je einer Einheit mit zwei Vollgeschossen, einer Gesamtlänge von 20,79 m und Breite von 11,00 m, einer Wandhöhe von maximal 6,20 m, einer Dachneigung 38° und einer Firsthöhe von 10,49 m auf der Fl.Nr. 1633/19, Gemarkung Gilching, bauplanungsrechtlich zulässig?
Die Errichtung eines Reihenhauses bestehend aus 3 Gebäuden mit Realteilung und je einer Einheit mit zwei Vollgeschossen ist grundsätzlich möglich.
In der Umgebung finden Gebäude, die wie folgt errichtet wurden:
überbaute Fläche Wandhöhe Firsthöhe Geschossigkeit
Mahdenholzweg 4-4b 215,00 m² 6,30 m 8,90 m E + I + D
Mahdenholzweg 6a-6d 283,00 m² 5,92 m 9,52 m E + I + D
Am Kesselboschen 3 374,00 m² 6,80 m 9,25 m E + I + D
Das geplante Reihenhaus fügt sich im Hinblick auf eine geplante Firsthöhe von 10,49 m nicht mehr in die Umgebung ein.
Beschluss
Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen nicht erteilt.
Die im Rahmen des Antrages auf Vorbescheid gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:
- Ist die Errichtung des geplanten Einzelhauses mit drei Wohneinheiten (WEG) auf der Fl.Nr. 1633/19, Gemarkung Gilching, gemäß den beiliegenden Bauplänen bauplanungsrechtlich zulässig?
Die Errichtung eines Einzelhauses mit 3 Wohneinheiten (WEG) auf der Fl.Nr. 1633/19, Gemarkung Gilching ist unter dem Aspekt des kumulativen Einfügens in die Umgebung und nachfolgender Bezugsfälle grundsätzlich wie folgt möglich:
überbaute Fläche Wandhöhe Firsthöhe Geschossigkeit
Mahdenholzweg 4-4b 215,00 m² 6,30 m 8,90 m E + I + D
Mahdenholzweg 6a-6d 283,00 m² 5,92 m 9,52 m E + I + D
Am Kesselboschen 3 374,00 m² 6,80 m 9,25 m E + I + D
- Ist die Errichtung eines Einzelhauses mit drei Wohneinheiten (WEG) mit zwei Vollgeschossen, einer Länge von 20,79 m und einer Breite von 11,00 m, einer Wandhöhe von maximal 6,20 m, einer Dachneigung 38° und einer Firsthöhe von 10,49 m auf der Fl.Nr. 1633/19, Gemarkung Gilching, bauplanungsrechtlich zulässig?
In der Umgebung (Am Kesselboschen 3) findet sich ein Gebäude mit folgenden Maßen:
überbaute Fläche: 374,00 m²
Wandhöhe: 6,80 m
Firsthöhe: 9,25 m
Geschossigkeit: E + I + D
Das geplante Gebäude fügt sich im Hinblick auf eine Firsthöhe von 10,49 m nicht mehr in die Umgebung ein.
- Ist die Errichtung eines Einzelhauses mit drei Wohneinheiten (WEG) mit zwei Vollgeschossen, einer Länge von 20,79 m und Breite von 11,00 m, einer Wandhöhe von maximal 6,00 m, einer Dachneigung 38° und einer Firsthöhe von 10,49 m auf der Fl.Nr. 1633/19, Gemarkung Gilching, bauplanungsrechtlich zulässig?
In der Umgebung (Mahdenholzweg 6a -6d) findet sich ein Gebäude mit folgenden Maßen:
überbaute Fläche: 283,00 m²
Wandhöhe: 5,92 m
Firsthöhe: 9,52 m
Geschossigkeit: E + I + D
Das geplante Gebäude fügt sich im Hinblick auf eine Firsthöhe von 10,49 m nicht mehr in die Umgebung ein.
- Ist die Errichtung eines Einzelhauses mit drei Wohneinheiten (WEG) mit zwei Vollgeschossen, einer Länge von 18,00 m und Breite 11,00 m, einer Wandhöhe von maximal 6,00 m, einer Dachneigung 38° und einer Firsthöhe von 9,90 m auf der Fl.Nr. 1633/19, Gemarkung Gilching, bauplanungsrechtlich zulässig?
In der Umgebung (Mahdenholzweg 6a -6d) findet sich ein Gebäude mit folgenden Maßen:
überbaute Fläche: 283,00 m²
Wandhöhe: 5,92 m
Firsthöhe: 9,52 m
Geschossigkeit: E + I + D
Das geplante Gebäude fügt sich im Hinblick auf eine Firsthöhe von 9,90 m nicht mehr in die Umgebung ein.
- Ist die Errichtung eines Reihenhauses bestehend aus 3 Gebäuden mit Realteilung und je einer Einheit mit zwei Vollgeschossen, einer Gesamtlänge von 20,79 m und Breite von 11,00 m, einer Wandhöhe von maximal 6,20 m, einer Dachneigung 38° und einer Firsthöhe von 10,49 m auf der Fl.Nr. 1633/19, Gemarkung Gilching, bauplanungsrechtlich zulässig?
Die Errichtung eines Reihenhauses bestehend aus 3 Gebäuden mit Realteilung und je einer Einheit mit zwei Vollgeschossen ist grundsätzlich möglich.
In der Umgebung finden Gebäude, die wie folgt errichtet wurden:
überbaute Fläche Wandhöhe Firsthöhe Geschossigkeit
Mahdenholzweg 4-4b 215,00 m² 6,30 m 8,90 m E + I + D
Mahdenholzweg 6a-6d 283,00 m² 5,92 m 9,52 m E + I + D
Am Kesselboschen 3 374,00 m² 6,80 m 9,25 m E + I + D
Das geplante Reihenhaus fügt sich im Hinblick auf eine geplante Firsthöhe von 10,49 m nicht mehr in die Umgebung ein.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Dokumente
Mahdenholzweg 3_Lageplan (.pdf)
Datenstand vom 17.07.2023 13:16 Uhr