Kapellenweg 1; Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 346/6, Gem. Argelsried


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 20.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 20.11.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Hauptstraße Ost“.

Auf dem Grundstück wurde ein Doppelhaus mit einer Garage, einem Carport und einem offenen Stellplatz genehmigt. Zum Zeitpunkt der Genehmigung (1988) lag für diesen Bereich noch kein rechtsverbindlicher Bebauungsplan vor.

Im Bereich des offenen Stellplatzes soll nun ein Carport (mit integriertem Abstellraum für Fahrräder) mit einer Länge von 6,80 m und einer Breite von 5,84 m errichtet werden. Im Zuge der Errichtung wird eine Anschlussmöglichkeit an das Stromnetz zur Installation einer Wallbox vorbereitet. Die Überdachung des Stellplatzes soll zugleich Witterungsschutz für das Kraftfahrzeug als auch die Elektroinstallationen sein.

Grundsätzlich ist die Errichtung von Stellplätzen nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 15 Buchstabe b BayBO verfahrensfrei. Jedoch steht hier die Festsetzung Nr. 7.2 des Bebauungsplans „Hauptstraße Ost“ mit seinen festgesetzten Bauräumen für Stellplätze entgegen. Aufgrund dessen ist für die geplante Errichtung des Carports eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erforderlich. Nachbarschützende Belange werden nicht gesehen, da der Carport mit einem Abstand von 6 m zur nächsten Grundstücksgrenze errichtet wird und die Nachbarn vom Zu- und Abfahrtsverkehr nicht betroffen sind.

Im Bebauungsplangebiet wurden bereits gleichartige Befreiungen zugelassen. Aus städtebaulicher Sicht ist das Vorhaben vertretbar; Gründe, welche gegen eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans stehen, werden Seitens der Verwaltung nicht gesehen.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Carports (mit integriertem Fahrradraum) mit einer Länge von 6,80 m und einer Breite von 5,84 m wird zugestimmt.

Beschluss

Dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Carports (mit integriertem Fahrradraum) mit einer Länge von 6,80 m und einer Breite von 5,84 m wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Dokumente
Kapellenweg 1_Lageplan (.pdf)

Datenstand vom 14.12.2023 16:26 Uhr