Am Römerstein 40; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage auf den Grundstücken Fl.Nrn. 29 + 30, Gem. Argelsried


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 22.01.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 22.01.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.

Im Zuge des Antrages auf Vorbescheid werden folgende Fragen gestellt, über die der Bauausschuss zu entscheiden hat:

  1. Ist es möglich, einen Baukörper von 30,30m x 9,99m zu errichten?

In der Umgebung (Dorfstr. 1a und 6a sowie Am Römerstein 38) finden sich Gebäude mit einer Grundfläche bis zu 664 m².

Der Baukörper mit 30,30m x 9,99m und somit einer überbauten Fläche von 302,69 m² fügt sich im Hinblick auf die Grundfläche in die Umgebung ein.


  1. Ist es möglich, ein Gebäude mit drei Vollgeschossen und einem Dachgeschoss (kein Vollgeschoss) wie beim Nachbargrundstück „Am Römerstein 38“ zu errichten?

In Bezug auf das Gebäude „Am Römerstein 38“ fügt sich ein Gebäude mit drei Vollgeschossen und einem Dachgeschoss (kein Vollgeschoss) in die Umgebung ein.


  1. Ist es möglich, ein Mehrfamilienhaus mit 11 Wohneinheiten zu errichten?

Die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 11 Wohneinheiten ist grundsätzlich möglich.


  1. Ist es möglich, eine Tiefgarage zu errichten?

Gem. der gemeindlichen Kzf-Stellplatzsatzung der Gemeinde Gilching ist bei mehr als 7 erforderlichen Stellplätzen eine Tiefgarage zu errichten. Diese ist somit nach Satzung für das geplante Vorhaben zwingend erforderlich.


  1. Ist es möglich, die Tiefgaragenrampe in der Abstandsfläche des Mehrfamilienhauses zu errichten? 

Ob die Errichtung der Tiefgaragenrampe innerhalb der Abstandsflächen des Mehrfami-lienhauses nach Bayerischer Bauordnung möglich ist, ist bauordnungsrechtlich durch das Landratsamt Starnberg zu prüfen.


  1. Ist es möglich, die Tiefgaragenrampe mit 20% Gefälle zu errichten?

Eine Abweichung bzgl. der Rampenneigung ist bauordnungsrechtlich und daher vom Landratsamt Starnberg zu prüfen.


  1. Kann der Längsparker an der Dorfstraße wie geplant gebaut werden?

Die Lage des angegebenen Längsparkers an der Dorfstraße ist nach Rücksprache mit dem gdl. Tiefbauamt so möglich. Aufgrund der bestehenden Grüninsel (mit Baum) und der dadurch aufgeteilten Fahrbahnseiten ist ein Befahren des Stellplatzes nur aus Richtung der Straße „Am Römerstein“ kommend möglich. Eine Behinderung des fließenden Verkehrs wird daher nicht gesehen.


  1. Kann die Abstandsfläche in Richtung Straße „Am Römerstein“ auf das Gemeindegrundstück (Grünstreifen) mit der Flurnummer 31 ragen und kann diese von der Gemeinde übernommen werden? Die Abstandsfläche ragt nicht auf den Gehweg/Straße.

Gem. Planfeststellungsbeschluss vom 03.08.2016 zur Westumfahrung der Gemeinde Gilching ist die Straße „Am Römerstein“ abgestuft worden zu einer Gemeindestraße. Nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetzt (BayStrWG) teilen sich Gehwege, welche parallel mit der Straße gleichlaufen und denselben Anfangs- und Endpunkt haben, die gleiche Straßenklasse. Dies bedeutet, dass auch der Gehweg eine öffentliche Verkehrsfläche ist. Ebenso verhält es sich mit dem sog. Straßenbegleitgrün. Dies ist nach dem 
BayStrWG ein Bestandteil der Straße und wird entsprechend in die Widmung als öffentliche Verkehrsfläche mit aufgenommen.

Gem. Art. 6 Abs. 2 Satz 2 BayBO dürfen Abstandsflächen auch auf öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen liegen, jedoch nur bis zu deren Mitte.

Im vorliegenden Fall ist eine Übernahme der Abstandsfläche von der Gemeinde Gilching nicht nötig, da sich diese gänzlich auf einer öffentlichen Verkehrsfläche nach dem 
BayStrWG befindet.


  1. Ist es möglich, ein Mehrfamilienhaus mit einer Wandhöhe von max. 9,30 m zu errichten?

In der Umgebung (Am Römerstein 38) wurde ein Gebäude mit einer Wandhöhe von 10,10m genehmigt.
Die geplante Wandhöhe von 9,30m fügt sich somit in die Umgebung ein.


  1. Ist es möglich, ein Mehrfamilienhaus mit einer Firsthöhe von max. 13,00 m zu errichten?

In der Umgebung (Am Römerstein 38) wurde ein Gebäude mit einer Firsthöhe von 13,50m genehmigt.
Die geplante Firsthöhe von 13,00m fügt sich somit in die Umgebung ein.


Ist auf den Flurnummern 29 und 30 der Gemarkung Argelsried…
  1. ...eine maximale GRZ I von 0,364 möglich?
  2. ...eine maximale GRZ II von 0,787 möglich?
  3. …eine maximale GFZ von 0,938 möglich?

Die GRZ sowie GFZ sind nach § 34 BauGB kein Einfügungskriterium.



Das geplante Gebäude fügt sich unter Berücksichtigung des Bezugsfalls Am Römerstein 38 mit einer überbauten Fläche von 302,69 m², einer Wandhöhe von 9,30 m und einer Firsthöhe von 13,00 m in die Umgebung ein.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.

Die im Antrag auf Vorbescheid gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:

  1. Ist es möglich, einen Baukörper von 30,30m x 9,99m zu errichten?

In der Umgebung (Dorfstr. 1a und 6a sowie Am Römerstein 38) finden sich Gebäude mit einer Grundfläche bis zu 664 m².

Der Baukörper mit 30,30m x 9,99m und somit einer überbauten Fläche von 302,69 m² fügt sich im Hinblick auf die Grundfläche in die Umgebung ein.


  1. Ist es möglich, ein Gebäude mit drei Vollgeschossen und einem Dachgeschoss (kein Vollgeschoss) wie beim Nachbargrundstück „Am Römerstein 38“ zu errichten?

In Bezug auf das Gebäude „Am Römerstein 38“ fügt sich ein Gebäude mit drei Vollgeschossen und einem Dachgeschoss (kein Vollgeschoss) in die Umgebung ein.


  1. Ist es möglich, ein Mehrfamilienhaus mit 11 Wohneinheiten zu errichten?

Die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 11 Wohneinheiten ist grundsätzlich möglich.


  1. Ist es möglich, eine Tiefgarage zu errichten?

Gem. der gemeindlichen Kzf-Stellplatzsatzung der Gemeinde Gilching ist bei mehr als 7 erforderlichen Stellplätzen eine Tiefgarage zu errichten. Diese ist somit nach Satzung für das geplante Vorhaben zwingend erforderlich.


  1. Ist es möglich, die Tiefgaragenrampe in der Abstandsfläche des Mehrfamilienhauses zu errichten? 

Ob die Errichtung der Tiefgaragenrampe innerhalb der Abstandsflächen des Mehrfami-lienhauses nach Bayerischer Bauordnung möglich ist, ist bauordnungsrechtlich durch das Landratsamt Starnberg zu prüfen.


  1. Ist es möglich, die Tiefgaragenrampe mit 20% Gefälle zu errichten?

Eine Abweichung bzgl. der Rampenneigung ist bauordnungsrechtlich und daher vom Landratsamt Starnberg zu prüfen.


  1. Kann der Längsparker an der Dorfstraße wie geplant gebaut werden?

Die Lage des angegebenen Längsparkers an der Dorfstraße ist nach Rücksprache mit dem gdl. Tiefbauamt so möglich. Aufgrund der bestehenden Grüninsel (mit Baum) und der dadurch aufgeteilten Fahrbahnseiten ist ein Befahren des Stellplatzes nur aus Richtung der Straße „Am Römerstein“ kommend möglich. Eine Behinderung des fließenden Verkehrs wird daher nicht gesehen.


  1. Kann die Abstandsfläche in Richtung Straße „Am Römerstein“ auf das Gemeindegrundstück (Grünstreifen) mit der Flurnummer 31 ragen und kann diese von der Gemeinde übernommen werden? Die Abstandsfläche ragt nicht auf den Gehweg/Straße.

Gem. Planfeststellungsbeschluss vom 03.08.2016 zur Westumfahrung der Gemeinde Gilching ist die Straße „Am Römerstein“ abgestuft worden zu einer Gemeindestraße. Nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetzt (BayStrWG) teilen sich Gehwege, welche parallel mit der Straße gleichlaufen und denselben Anfangs- und Endpunkt haben, die gleiche Straßenklasse. Dies bedeutet, dass auch der Gehweg eine öffentliche Verkehrsfläche ist. Ebenso verhält es sich mit dem sog. Straßenbegleitgrün. Dies ist nach dem 
BayStrWG ein Bestandteil der Straße und wird entsprechend in die Widmung als öffentliche Verkehrsfläche mit aufgenommen.

Gem. Art. 6 Abs. 2 Satz 2 BayBO dürfen Abstandsflächen auch auf öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen liegen, jedoch nur bis zu deren Mitte.

Im vorliegenden Fall ist eine Übernahme der Abstandsfläche von der Gemeinde Gilching nicht nötig, da sich diese gänzlich auf einer öffentlichen Verkehrsfläche nach dem 
BayStrWG befindet.


  1. Ist es möglich, ein Mehrfamilienhaus mit einer Wandhöhe von max. 9,30 m zu errichten?

In der Umgebung (Am Römerstein 38) wurde ein Gebäude mit einer Wandhöhe von 10,10m genehmigt.
Die geplante Wandhöhe von 9,30m fügt sich somit in die Umgebung ein.


  1. Ist es möglich, ein Mehrfamilienhaus mit einer Firsthöhe von max. 13,00 m zu errichten?

In der Umgebung (Am Römerstein 38) wurde ein Gebäude mit einer Firsthöhe von 13,50m genehmigt.
Die geplante Firsthöhe von 13,00m fügt sich somit in die Umgebung ein.


Ist auf den Flurnummern 29 und 30 der Gemarkung Argelsried…
  1. ...eine maximale GRZ I von 0,364 möglich?
  2. ...eine maximale GRZ II von 0,787 möglich?
  3. …eine maximale GFZ von 0,938 möglich?

Die GRZ sowie GFZ sind nach § 34 BauGB kein Einfügungskriterium.

Beschluss

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.

Die im Antrag auf Vorbescheid gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:

  1. Ist es möglich, einen Baukörper von 30,30m x 9,99m zu errichten?

In der Umgebung (Dorfstr. 1a und 6a sowie Am Römerstein 38) finden sich Gebäude mit einer Grundfläche bis zu 664 m².

Der Baukörper mit 30,30m x 9,99m und somit einer überbauten Fläche von 302,69 m² fügt sich im Hinblick auf die Grundfläche in die Umgebung ein.


  1. Ist es möglich, ein Gebäude mit drei Vollgeschossen und einem Dachgeschoss (kein Vollgeschoss) wie beim Nachbargrundstück „Am Römerstein 38“ zu errichten?

In Bezug auf das Gebäude „Am Römerstein 38“ fügt sich ein Gebäude mit drei Vollgeschossen und einem Dachgeschoss (kein Vollgeschoss) in die Umgebung ein.


  1. Ist es möglich, ein Mehrfamilienhaus mit 11 Wohneinheiten zu errichten?

Die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 11 Wohneinheiten ist grundsätzlich möglich.


  1. Ist es möglich, eine Tiefgarage zu errichten?

Gem. der gemeindlichen Kzf-Stellplatzsatzung der Gemeinde Gilching ist bei mehr als 7 erforderlichen Stellplätzen eine Tiefgarage zu errichten. Diese ist somit nach Satzung für das geplante Vorhaben zwingend erforderlich.


  1. Ist es möglich, die Tiefgaragenrampe in der Abstandsfläche des Mehrfamilienhauses zu errichten? 

Ob die Errichtung der Tiefgaragenrampe innerhalb der Abstandsflächen des Mehrfami-lienhauses nach Bayerischer Bauordnung möglich ist, ist bauordnungsrechtlich durch das Landratsamt Starnberg zu prüfen.


  1. Ist es möglich, die Tiefgaragenrampe mit 20% Gefälle zu errichten?

Eine Abweichung bzgl. der Rampenneigung ist bauordnungsrechtlich und daher vom Landratsamt Starnberg zu prüfen.


  1. Kann der Längsparker an der Dorfstraße wie geplant gebaut werden?

Die Lage des angegebenen Längsparkers an der Dorfstraße ist nach Rücksprache mit dem gdl. Tiefbauamt so möglich. Aufgrund der bestehenden Grüninsel (mit Baum) und der dadurch aufgeteilten Fahrbahnseiten ist ein Befahren des Stellplatzes nur aus Richtung der Straße „Am Römerstein“ kommend möglich. Eine Behinderung des fließenden Verkehrs wird daher nicht gesehen.


  1. Kann die Abstandsfläche in Richtung Straße „Am Römerstein“ auf das Gemeindegrundstück (Grünstreifen) mit der Flurnummer 31 ragen und kann diese von der Gemeinde übernommen werden? Die Abstandsfläche ragt nicht auf den Gehweg/Straße.

Gem. Planfeststellungsbeschluss vom 03.08.2016 zur Westumfahrung der Gemeinde Gilching ist die Straße „Am Römerstein“ abgestuft worden zu einer Gemeindestraße. Nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetzt (BayStrWG) teilen sich Gehwege, welche parallel mit der Straße gleichlaufen und denselben Anfangs- und Endpunkt haben, die gleiche Straßenklasse. Dies bedeutet, dass auch der Gehweg eine öffentliche Verkehrsfläche ist. Ebenso verhält es sich mit dem sog. Straßenbegleitgrün. Dies ist nach dem 
BayStrWG ein Bestandteil der Straße und wird entsprechend in die Widmung als öffentliche Verkehrsfläche mit aufgenommen.

Gem. Art. 6 Abs. 2 Satz 2 BayBO dürfen Abstandsflächen auch auf öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen liegen, jedoch nur bis zu deren Mitte.

Im vorliegenden Fall ist eine Übernahme der Abstandsfläche von der Gemeinde Gilching nicht nötig, da sich diese gänzlich auf einer öffentlichen Verkehrsfläche nach dem 
BayStrWG befindet.


  1. Ist es möglich, ein Mehrfamilienhaus mit einer Wandhöhe von max. 9,30 m zu errichten?

In der Umgebung (Am Römerstein 38) wurde ein Gebäude mit einer Wandhöhe von 10,10m genehmigt.
Die geplante Wandhöhe von 9,30m fügt sich somit in die Umgebung ein.


  1. Ist es möglich, ein Mehrfamilienhaus mit einer Firsthöhe von max. 13,00 m zu errichten?

In der Umgebung (Am Römerstein 38) wurde ein Gebäude mit einer Firsthöhe von 13,50m genehmigt.
Die geplante Firsthöhe von 13,00m fügt sich somit in die Umgebung ein.


Ist auf den Flurnummern 29 und 30 der Gemarkung Argelsried…
  1. ...eine maximale GRZ I von 0,364 möglich?
  2. ...eine maximale GRZ II von 0,787 möglich?
  3. …eine maximale GFZ von 0,938 möglich?

Die GRZ sowie GFZ sind nach § 34 BauGB kein Einfügungskriterium.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Dokumente
Am Römerstein 40_Lageplan (.pdf)

Datenstand vom 08.10.2024 07:21 Uhr