Weßlinger Straße; Antrag auf Teilabgrabungsgenehmigung für Kiesabbau im Trockenabbauverfahren auf den Fl.Nrn. 3218 TF, 3218/2, 3219, 3220 TF und 3187/4 TF, Gem. Gilching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 22.01.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 22.01.2024 ö beschließend 9

Sachverhalt

Die o.g. Flächen sind im Regionalplan 14 - der Region München als Vorranggebiet für Kiesabbau ausgewiesen. Ein Gilchinger Unternehmer baut bereits seit Jahren auf der Vorrangfläche für Kies und Sand Nr. 900 westlich des Gilchinger Ortsteils St. Gilgen Kies ab. 

(Der Regionalplan ist ein Instrument der Raumordnung und -entwicklung auf regionaler Ebene, das heißt zwischen der Raumordnung des Freistaats Bayern und der kommunalen Bauleitplanung. Er enthält verbindliche Ziele und abzuwägende Grundsätze und einen Kartenteil. Die Ziele des Regionalplans sind verbindliche Vorgaben für die kommunale und öffentliche Planung.)

Der Hauptantrag zur abgrabungsrechtlichen Plangenehmigung, Wiederverfüllung bis Geländeoberkante und Tektur der Rekultivierungsplanung Kiesabbau St. Gilgen lag dem Bauausschuss bereits am 18.08.20220 zur Abstimmung vor. Dem Antrag wurde mit 9:2 Stimmen zugestimmt.

Nun liegt ein Antrag auf Teilabgrabungsgenehmigung für Kiesabbau im Trockenabbauverfahren für o. g. Grundstücke vor. Dieser ist zwar bei der Gemeinde Gilching einzureichen, jedoch handelt es sich bei dem oben aufgeführten Antrag um ein Bauvorhaben, welches bauordnungsrechtlich bzw. nach dem Bayerischen Abgrabungsgesetz zu prüfen ist. Demnach ist der Antrag mit der Stellungnahme der Gemeinde an die Abgrabungsbehörde weiterzuleiten.

Da der Regionalplan ein übergeordnetes Instrument ist und hier die Flächen als Vorranggebiet für Kiesabbau ausgewiesen wurden kann die Gemeinde hier keine bauplanungsrechtlichen Belange vorbringen. Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Antrag ist zu erteilen.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 3

Abstimmungsbemerkung
GR Unger bittet um namentliche Nennung seiner Gegenstimme.

Dokumente
Weßlinger Straße_Abbaugebiet (.pdf)

Datenstand vom 08.10.2024 07:21 Uhr