Weßlinger Straße 36: Bauantrag zur Erneuerung des Daches auf dem bestehenden Bürogebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 1615/9, Gem. Gilching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 15.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 15.04.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich planungsrechtlich im Außenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 35 BauGB. 

Beantragt wird die Erneuerung des Daches auf dem bestehenden und genehmigten Bürogebäude, welches als Pultdach wie folgt ausgeführt werden soll:

Kubatur:
Neues Pultdach:                                90,52 m³
Alte Dachkonstruktion:                          2,38 m³
Mehrung Kubatur:                                88,14 m³

Durch die Erneuerung der Dachkonstruktion zu einem Pultdach bleibt der Bestand der Nutzfläche, Grundfläche und Geschossfläche unverändert. Es entsteht hier keine Mehrung. 

Aufgrund der Erneuerung der bestehenden Dachkonstruktion entsteht kein neuer Bedarf an Stellplätzen gem. der gdl. Kfz- und Fahrradabstellplatzsatzung.

Da das Grundstück sich planungsrechtlich im Außenbereich befindet, findet die gdl. Abstandsflächensatzung keine Anwendung.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen nach § 35 Abs. 2 BauGB erteilt. 

Beschluss

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen nach § 35 Abs. 2 BauGB erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Dokumente
Weßlinger Str. 36 Lageplan (.pdf)
Weßlinger Str. 36 Pultdach (.pdf)

Datenstand vom 08.10.2024 07:35 Uhr