Hakenholzweg 7, 7a: Bauantrag zur Nutzungsänderung eines Einfamilienhauses zu einem Mehrfamilienhaus mit 4 WE auf dem Grundstück Fl.Nr. 1662/11, Gem. Gilching
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 13.05.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.
Auf dem Grundstück wurden ein Einfamilienhaus und ein Mehrfamilienhaus, welche durch einen erdgeschossigen überdachten Fahrradraum miteinander verbunden sind, genehmigt.
Mit Antrag vom 27.10.23 wurde der Umbau des Dachgeschosses beim bestehenden Mehrfamilienhaus sowie die Nutzungsänderung eines Einfamilien- zu einem Mehrfamilienhaus beantragt. In der Bauausschusssitzung vom 23.11.23 wurde das gemeindliche Einvernehmen mit der Begründung, dass sich die Wandhöhe sowie die dreigeschossige Wirkung, welche durch die beantragten Gauben entstünde, nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfüge, verweigert. Auch die enorme Versiegelung des Grundstücks durch die neu zu schaffenden Stellplätze samt deren Zuwegung füge sich nicht in die Umgebung ein und würde zu bodenrechtlichen Spannungen führen. Das Landratsamt Starnberg lehnte den Bauantrag am 05.03.2024 ebenfalls ab.
Beantragt wird nun die Nutzungsänderung eines Einfamilien- zu einem Mehrfamilienhaus mit vier Wohneinheiten. Die Umbaumaßnahmen finden hauptsächlich innerhalb der Bestandsgebäude statt. Die Höhe sowie die Grundfläche der Gebäude werden nicht verändert. Lediglich ein Wintergarten (31,40 m²) soll zusätzlich angebaut werden.
Für das Vorhaben müssen 12 zusätzliche Stellplätze errichtet werden (insgesamt 18 Stellplätze). Nach der gdl. Kfz-Stellplatzsatzung müsste eine Tiefgarage gebaut werden. Aufgrund des Bestandsgebäudes ist dies nicht machbar, weshalb die Stellplätze oberirdisch auf dem Grundstück nachgewiesen werden. Zusätzlich werden auf dem Grundstück 28 oberirdische Fahrradabstellplätze in der Nähe des Eingangsbereichs nachgewiesen. Die Satzungen sind somit eingehalten.
Die Satzung der Gemeinde Gilching über Abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist ebenfalls eingehalten.
Beschlussvorschlag
Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt. Eine Befreiung von der Festsetzung IV Nr. 1 der gdl. Kfz-Stellplatzsatzung bezügl. Errichtung einer Tiefgarage wird befürwortet.
Beschluss
Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt. Eine Befreiung von der Festsetzung IV Nr. 1 der gdl. Kfz-Stellplatzsatzung bezügl. Errichtung einer Tiefgarage wird befürwortet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 3
Dokumente
Lageplan Hakenholzweg 7, 7a (.pdf)
Datenstand vom 08.10.2024 07:35 Uhr