Escherholzweg 4; Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit 3 Stellplätzen auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1650/10 und 1653/54 Gem. Gilching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 23.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 23.09.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Grundstücke befinden sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB. 

Beantragt wird die Errichtung eines Einfamilienhauses mit 3 Stellplätzen, welches wie folgt ausgeführt werden sollen: 

überbaute Fläche:                185,90 m²
Wandhöhe:                        6,09 m 
Dachform:                        Flachdach

In der Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Maßen:

Escherholzweg 13                Escherholzweg 5,5a
überbaute Fläche:                231,00 m²                        162,00 m²
Wandhöhe:                        6,00 m                        6,60 m
Firsthöhe:                        8,30 m                        8,96 m

Das geplante Gebäude fügt sich somit in die Umgebung ein. 

Auf dem Grundstück ist eine Garage mit 3 Stellplätzen geplant. Im Hinblick auf die Anzahl der Stellplätze ist die gdl. Kfz-Stellplatzsatzung eingehalten. Jedoch wird der Stauraum von 5 m nicht nachgewiesen, welcher gem. Satzung gefordert wird.

Des Weiteren wird die nach Art. 6 Abs. 7 BayBO zulässige Grenzbebauung (Garage inkl. Sichtschutzwand) von 9 m überschritten.

Die Satzung der Gemeinde Gilching über Abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist eingehalten.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird unter Berücksichtigung der Bezugsfälle Escherholzweg 13 und 5, 5 a das planungsrechtliche Einvernehmen nicht erteilt, da der nach der gdl. Kfz-Stellplatzsatzung festgesetzte Stauraum vor Garagen von 5 m sowie die max. zulässige Grenzbebauung nach Art. 6 Abs. 7 BayBO von 9 m nicht eingehalten werden.

Beschluss

Dem Vorhaben wird unter Berücksichtigung der Bezugsfälle Escherholzweg 13 und 5, 5 a das planungsrechtliche Einvernehmen nicht erteilt, da der nach der gdl. Kfz-Stellplatzsatzung festgesetzte Stauraum vor Garagen von 5 m sowie die max. zulässige Grenzbebauung nach Art. 6 Abs. 7 BayBO von 9 m nicht eingehalten werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Dokumente
Escherholzweg 4_Lageplan (.pdf)

Datenstand vom 25.09.2024 06:24 Uhr