Escherholzweg 4; Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit 3 Stellplätzen auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1650/10 und 1653/54 Gem. Gilching
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 23.09.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Grundstücke befinden sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.
Beantragt wird die Errichtung eines Einfamilienhauses mit 3 Stellplätzen, welches wie folgt ausgeführt werden sollen:
überbaute Fläche: 185,90 m²
Wandhöhe: 6,09 m
Dachform: Flachdach
In der Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Maßen:
Escherholzweg 13 Escherholzweg 5,5a
überbaute Fläche: 231,00 m² 162,00 m²
Wandhöhe: 6,00 m 6,60 m
Firsthöhe: 8,30 m 8,96 m
Das geplante Gebäude fügt sich somit in die Umgebung ein.
Auf dem Grundstück ist eine Garage mit 3 Stellplätzen geplant. Im Hinblick auf die Anzahl der Stellplätze ist die gdl. Kfz-Stellplatzsatzung eingehalten. Jedoch wird der Stauraum von 5 m nicht nachgewiesen, welcher gem. Satzung gefordert wird.
Des Weiteren wird die nach Art. 6 Abs. 7 BayBO zulässige Grenzbebauung (Garage inkl. Sichtschutzwand) von 9 m überschritten.
Die Satzung der Gemeinde Gilching über Abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist eingehalten.
Beschlussvorschlag
Dem Vorhaben wird unter Berücksichtigung der Bezugsfälle Escherholzweg 13 und 5, 5 a das planungsrechtliche Einvernehmen nicht erteilt, da der nach der gdl. Kfz-Stellplatzsatzung festgesetzte Stauraum vor Garagen von 5 m sowie die max. zulässige Grenzbebauung nach Art. 6 Abs. 7 BayBO von 9 m nicht eingehalten werden.
Beschluss
Dem Vorhaben wird unter Berücksichtigung der Bezugsfälle Escherholzweg 13 und 5, 5 a das planungsrechtliche Einvernehmen nicht erteilt, da der nach der gdl. Kfz-Stellplatzsatzung festgesetzte Stauraum vor Garagen von 5 m sowie die max. zulässige Grenzbebauung nach Art. 6 Abs. 7 BayBO von 9 m nicht eingehalten werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Dokumente
Escherholzweg 4_Lageplan (.pdf)
Datenstand vom 25.09.2024 06:24 Uhr