Escherholzweg 4: Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit 2 Stellplätzen auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1650/10 und 1653/54 Gem. Gilching
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 18.11.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.
Beantragt wird die Errichtung eines Einfamilienhauses mit 2 Stellplätzen, welches wie folgt ausgeführt werden sollen:
überbaute Fläche: 185,90 m²
Wandhöhe: 5,99 m
Geschossigkeit: II
Dachform: Flachdach
In der Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Maßen:
Escherholzweg 13 Escherholzweg 5,5a
überbaute Fläche: 231,00 m² 162,00 m²
Wandhöhe: 6,00 m 6,60 m
Firsthöhe: 8,30 m 8,96 m
Geschossigkeit: II + DG II + DG
Das geplante Gebäude fügt sich somit in die Umgebung ein.
Auf dem Grundstück befindet sich eine Garage mit einem Stellplatz. Zum Vorhaben werden zusätzlich zwei offene Stellplätze errichtet. Die gdl. Kfz-Stellplatzsatzung ist somit eingehalten.
Die Satzung der Gemeinde Gilching über Abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist ebenfalls eingehalten.
Beschlussvorschlag
Dem Vorhaben wird unter Berücksichtigung der Bezugsfälle Escherholzweg 13 und
Escherholzweg 5, 5a das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.
Beschluss
Dem Vorhaben wird unter Berücksichtigung der Bezugsfälle Escherholzweg 13 und
Escherholzweg 5, 5a das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Dokumente
Lageplan Escherholzweg 4 (.pdf)
Datenstand vom 20.01.2025 11:43 Uhr