Weßlinger Straße 6; Bauantrag zum Einbau von 6 Wohnungen, Anbau von 2 Balkonen im Nordwesten und Nutzungsänderung am bestehenden landwirtschaftlichen Anwesen auf dem Grundstück Fl.Nr. 3/0, Gem. Gilching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 20.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 20.01.2025 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Weßlinger Straße“.

Beantragt wird der Einbau von 6 Wohnungen in das östliche Hauptgebäude sowie die Herstellung der dazugehörigen Parkplätze und der Anbau von zwei Balkonen im Nordwesten des Gebäudes. Zudem wird eine Nutzungsänderung des ehemaligen landwirtschaftlichen Gebäudes zu Wohnraum beantragt. 

Die geplanten 6 Wohneinheiten haben eine Fläche von 30,23 m² bis 112,19 m², aufgeteilt auf ein bis 5 Zimmer. Die nordöstliche Fassade des genehmigten Bestandsgebäudes steht grenzständig zum benachbarten Grundstück. Die Abstandsflächen liegen durch die Neuberechnung nach der Satzung der Gemeinde Gilching über Abweichende Maße der Abstandsflächentiefe geringfügig auf dem Nachbargrundstück und können nicht eingehalten werden. Eine Abweichung wurde beantragt und muss vom Landratsamt Starnberg bauordnungsrechtlich geprüft werden. Da es sich um ein genehmigtes Bestandsgebäude handelt, werden Seitens der Verwaltung keine Hinderungsgründe gesehen. Es wird zudem eine Befreiung für die Errichtung von drei Stellplätzen außerhalb des festgesetzten Bauraums beantragt. Seitens der Verwaltung werden keine Hinderungsgründe gegen die Befreiung gesehen. Gegen die geringfügigen Bauraumüberschreitungen durch Balkone, Hauseingangsüberdachung sowie Kellerüberdachung werden Seitens der Verwaltung ebenfalls keine Hinderungsgründe gesehen. 

Zum Vorhaben werden entsprechend der Vorgabe des Bebauungsplans 12 Stellplätze errichtet. Hiervon werden 10 Stellplätze auf dem Baugrundstück Fl.Nr. 3/0 und zwei Stellplätze auf den Fl.Nrn. 4/62 und 4/47 Gemarkung Gilching errichtet. Zum Vorhaben werden 15 Fahrradabstellplätze errichtet. Die Fahrradabstellplatzsatzung ist eingehalten.

Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplans sind ebenfalls eingehalten. 

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt. Eine Befreiung für die Errichtung der drei Stellplätze außerhalb des Bauraums wird befürwortet. (gem. § 31 Abs. 2 BauGB). Den geringfügigen Bauraumüberschreitungen durch Balkone, Hauseingangsüberdachung sowie Kellerüberdachung wird planungsrechtlich zugestimmt. Der Antrag auf Abweichung von den Abstandsflächen von Art. 6 BayBO wird befürwortet. 

Beschluss

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt. Eine Befreiung für die Errichtung der drei Stellplätze außerhalb des Bauraums wird befürwortet. (gem. § 31 Abs. 2 BauGB). Den geringfügigen Bauraumüberschreitungen durch Balkone, Hauseingangsüberdachung sowie Kellerüberdachung wird planungsrechtlich zugestimmt. Der Antrag auf Abweichung von den Abstandsflächen von Art. 6 BayBO wird befürwortet. 

Die Verwaltung wird beauftragt mit dem Bauherrn Gespräche zur Erhaltung des Baumes auf Fl.Nr. 4/47, Gemarkung Gilching zu führen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 3

Dokumente
Lageplan Weßlinger Straße 6 (.pdf)

Datenstand vom 24.01.2025 07:13 Uhr