Untere Läng 8c; Bauantrag zum Anbau an eine best. DHH sowie Errichtung eines Balkons auf dem Grundstück Fl.Nr. 1663/61, Gem. Gilching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 20.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 20.01.2025 ö beschließend 9

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.

Beantragt wird ein erdgeschossiger Anbau (samt Dachterrasse) mit einer Länge von 5,66 m und einer Tiefe von 4,60 m (GR = 26,04 qm) an eine bestehende Doppelhaushälfte sowie die Errichtung eines Balkons mit einer Länge von 3,00 m und einer Tiefe von 1,50 m. 

In der Umgebung finden sich Grundflächen bis 174 m². Das Vorhaben fügt sich somit in die umliegende Bebauung ein.

Stellplätze:
Für das Bestandsgebäude als Doppelhaushälfte wurden 2 Stellplätze gefordert. Diese wurden in Form einer Garage sowie eines offenen Stellplatzes nachgewiesen.

Durch den Anbau verändern sich die Wohnflächen im Erdgeschoss und im Dachgeschoss. Im Übrigen sind es laut Plandarstellung zwei abgeschlossene Wohneinheiten.
Durch die genehmigungspflichtige Veränderung der beiden Wohnungen sind jetzt lt. gdl. Kfz-Stellplatzsatzung insgesamt 4 Stellplätze nachzuweisen.

Diese erforderlichen 4 Stellplätze sind im Antrag nicht nachgewiesen. Insofern ist der Bauantrag abzulehnen. 

Beschlussvorschlag

Dem Antrag wird das planungsrechtliche Einvernehmen nicht erteilt, da für das geplante Vorhaben insgesamt 4 Stellplätze nach der gdl. Kfz-Stellplatzsatzung erforderlich sind, jedoch in den Planunterlagen nicht nachgewiesen werden.

Beschluss

Dem Antrag wird das planungsrechtliche Einvernehmen nicht erteilt, da für das geplante Vorhaben insgesamt 4 Stellplätze nach der gdl. Kfz-Stellplatzsatzung erforderlich sind, jedoch in den Planunterlagen nicht nachgewiesen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Dokumente
Untere Läng 8c_Lageplan (.pdf)

Datenstand vom 24.01.2025 07:13 Uhr