Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.
Beantragt wird der Neubau eines Doppelhauses und eines Einfamilienhauses mit Garagen und Carport, welche wie folgt ausgeführt werden sollen:
Einfamilienhaus Doppelhaus
überbaute Fläche: 84,00 m² 132,25 m²
Wandhöhe: 6,83 m 6,72 m
Firsthöhe: 9,77 m 9,72 m
Geschossigkeit: II III
Dachform: Satteldach Mansarddach
Dachneigung: 40° 18° - 40°
In der Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Maßen:
Fuchsgraben Fuchsgraben Waldstraße
9 – 9b 18 – 18 b 55
überbaute Fläche: 187,00 m² 201,69 m² 273,00 m²
Wandhöhe: 6,50 m 6,40 m 6,93 m
Firsthöhe: 9,95 m 9,90 m 8,68 m
Geschossigkeit: II II II
Das geplante Gebäude fügt sich somit nicht in die Umgebung ein. In der Umgebung finden sich keine Gebäude mit drei Vollgeschossen oder einer dreigeschossigen Wirkung.
Auf dem Grundstück werden 6 Stellplätze nachgewiesen. Es werden zwei Garagen, ein Carport und drei offene Stellplätze errichtet. Zudem werden 12 Fahrradstellplätze errichtet. Die gdl. Kfz-Stellplatzsatzung ist somit eingehalten.
Die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe wird ebenfalls eingehalten.