Haushalt der Gemeinde Gilching;
Jahresrechnung 2016
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 20.06.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Jahresrechnung 2016 wurde am 09.05.2017 erstellt.
Die wesentlichen Zahlen können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden:
Der Rücklagenstand zum 31.12.2016 beträgt somit 4.420.936,49 €
Der Schuldenstand der Gemeinde zum 31.12.2016 beträgt 19.889.395,12 €
davon für Neubau Rathaus 15.200.000,02 €
Nach Art. 66 Abs. 1 GO sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Sind sie erheblich, sind sie vom Gemeinderat zu beschließen.In der Anlage sind sämtliche über- und außerplanmäßige Ausgaben im Rechnungsjahr 2016 aufgeführt und erläutert. Zum größten Teil sind sie nur geringfügig und mit der bereits genehmigten Deckungsreserve abgedeckt.
Da eine Abgrenzung, bis zu welchem Betrag über- und außerplanmäßige Ausgaben als „erheblich“ im Sinne des Art. 66 Abs. 1 GO anzusehen sind, weder im Gesetz noch in der Geschäftsordnung getroffen wurde, erscheint es zweckmäßig, die Mehrausgaben durch den Gemeinderat beschließen zu lassen.
Als Anlagen sind der Rechenschaftsbericht mit Jahresrechnung 2016 und die Gesamtaufstellung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben, welche nicht durch die Deckungsreserve abgedeckt sind und die Erläuterungen dazu, beigefügt.
Die ausführliche Haushaltsrechnung liegt im Rathaus Gilching, Zimmer O1.10, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit.
Beschlussvorschlag
1. Der Gemeinderat nimmt gemäß Art. 102 Abs. 2 GO von dem Rechenschaftsbericht mit Jahresrechnung 2016 der Gemeinde Gilching Kenntnis.
2. Der Gemeinderat genehmigt die im Rechnungsjahr 2016 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu den angeführten Deckungsvorschlägen der Verwaltung sowie die Haushaltsausgabereste aus Vorjahren in Höhe von
8.344.545,26 € und die Haushaltsausgabereste neu in Höhe von 3.987.569,27 €.
3. Der Gemeinderat genehmigt den Rechenschaftsbericht mit Jahresrechnung 2016 der Gemeinde Gilching in allen Teilen.
4. Der Gemeinderat beauftragt den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung gemäß Art. 102 Abs. 2 GO i. V. mit Art. 103 GO für das Rechnungsjahr 2016.
Beschluss
1. Der Gemeinderat nimmt gemäß Art. 102 Abs. 2 GO von dem Rechenschaftsbericht mit Jahresrechnung 2016 der Gemeinde Gilching Kenntnis.
2. Der Gemeinderat genehmigt die im Rechnungsjahr 2016 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu den angeführten Deckungsvorschlägen der Verwaltung sowie die Haushaltsausgabereste aus Vorjahren in Höhe von
8.344.545,26 € und die Haushaltsausgabereste neu in Höhe von 3.987.569,27 €.
3. Der Gemeinderat genehmigt den Rechenschaftsbericht mit Jahresrechnung 2016 der Gemeinde Gilching in allen Teilen.
4. Der Gemeinderat beauftragt den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung gemäß Art. 102 Abs. 2 GO i. V. mit Art. 103 GO für das Rechnungsjahr 2016.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.01.2018 12:51 Uhr