Änderung der Satzungen für die Kindertagesstätten (Kinderkrippe, Kindergärten und Kinderhort) und der Gebührensatzungen hierzu
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 18.07.2017
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 18.07.2017 | ö | beschließend | 5 |
Sachverhalt
Durch unseren Rechtsanwalt wurden die Satzungen rechtlich geprüft.
Künftig wird es für die gemeindlichen Kindertagesstätten nur eine Satzung geben.
Mit der überarbeiteten Satzung ergeben sich dahingehend Änderungen, dass künftig keine Betreuungsverträge und Buchungsvereinbarungen zwischen den einzelnen Einrichtungen und den Personensorgeberechtigten mehr geschlossen werden müssen.
Die Anmeldung für die Kindertagesstätte, die Platzzusage hierzu, der Gebührenbescheid sowie die Neufassung der Satzung bilden die Grundlage für künftige Betreuungsverhältnisse in den gemeindlichen Kindertagesstätten.
Gegenüberstellung
„alte Satzungen“ neue KiTa-Satzung
Satzung für die Kinderkrippen Satzung für die Benutzung
Satzung für die Kindergärten der Kindertageseinrichtungen
Satzung für die Kinderhorte (Kindertageseinrichtungssatzung)
Gliederung in 6 Teile:
I. Allgem. Bestimmungen
II. Aufnahme
III. Abmeldung, Ausschluss
IV. Sonstiges
V. Integration, Inklusion
VI. Schlussbestimmungen
An- und Abmeldung • Anmeldung
• Abmeldung durch Personen-
sorgeberechtigte
• Ausschluss durch Träger
• Buchungszeiten
Öffnungszeiten, Ferien • Öffnungszeiten und Schließ-
ungszeiten
Ferner wird es auch nur eine Gebührensatzung für alle kommunalen Kindertagesstätten geben.
Die Höhe der Gebühren ändert sich nicht; die Geschwisterermäßigung in Höhe von 15% bleibt ebenfalls bestehen.
Die beiden Satzungen sollen zum 01. September 2017 in Kraft treten.
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Diskussionsverlauf
Beschluss 1
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Beschluss 2
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 4