Abschnittsbildung Argelsrieder Weg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 05.12.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.12.2017 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der Haupt- und Bauausschuß hat in der Sitzung am 20.10.2015 den Ausbau des Argelsrieder Weges (von Am Lehel bis zur Waldstraße) beschlossen. Dieser Ausbau ist im Jahr 2016 erfolgt. Der für die Abrechnung von Erschließungsbeiträgen maßgebende Abschnitt des Argelsrieder Weges beginnt an der Straße Am Lehel und endet an der Einmündung Waldstraße.

Die Abrechnung des Argelsrieder Weges (von Am Lehel bis zur Waldstraße) erfolgt nach der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Gilching. Hierbei handelt es sich um eine erstmalige endgültige Herstellung.

Da für das Gebiet der Waldstraße kein Bebauungsplan besteht und keine örtlichen erkennbaren Merkmale vorhanden sind, die eine Trennung der Abrechnung in Abschnitte ermöglichen, ist ein Beschluß über eine Abschnittbildung nach § 130 Abs. 2 Satz 1 BauGB seitens des Gemeinderats notwendig.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Für die Abrechnung der Erschließungsanlage Argelsrieder Weg (von Am Lehel bis zur Waldstraße) beginnend in Höhe der Straße Am Lehel bis zur Einmündung Waldstraße wird ein Abschnitt nach § 130 Abs. 2 Satz 1 BauGB entsprechend dem technischen Ausbau gebildet.

Beschluss

Für die Abrechnung der Erschließungsanlage Argelsrieder Weg (von Am Lehel bis zur Waldstraße) beginnend in Höhe der Straße Am Lehel bis zur Einmündung Waldstraße wird ein Abschnitt nach § 130 Abs. 2 Satz 1 BauGB entsprechend dem technischen Ausbau gebildet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.01.2018 12:41 Uhr