Starnberger Weg 74; Bauantrag zu Erweiterung und Umbau des best. 2-Familienhauses zum 3-Familienhaus mit Stellplätzen und Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1543/14, Gem. Gilching
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 21.08.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich.
Mit Beschluss des Haupt- und Bauausschusses vom 24.04.2017 wurde dem Antrag zur Erweiterung und Umbau des 2-Familienhauses zugestimmt, obwohl die im Vorhaben aufgezeigten Gauben nicht der gdl. Gaubensatzung entsprachen.
Das Landratsamt Starnberg bittet nun mit Schreiben vom 21.07.2017 die Gemeinde Gilching um erneute Stellungnahme zu o.g. Bauvorhaben, da der Antragsteller nun eine Befreiung sowie eine Abweichung zur gdl. Gaubensatzung beantragt hat. Das Schreiben mit Begründung hierzu wird in nichtöffentlicher Sitzung als Anlage beigefügt.
Der Bauherr verweist zu seinem Antrag auf Vergleiche im Bereich der Cecinastraße.
Diese genannten Bezüge liegen jedoch im Geltungsbereich des verbindlichen Bebauungsplanes Laubaner Straße Teil 2, welcher separate Festsetzungen bzgl. der Errichtung von Gauben enthält sowie Dachneigungen von Größer als 32°. Die genannten Bezugsfälle können daher nicht herangezogen werden.
Zur Erinnerung:
Gem. der gdl. Gaubensatzung sind diese nur möglich, wenn der Abstand der Gauben zur Giebelwand 2,50 m und ein Abstand der Gauben untereinander von 1,50 m nicht unterschritten wird. Des Weiteren hat die Überdachung der Gauben in der Dachform des Gebäudes zu erfolgen und die Summe der einzelnen Dachgaubenbreiten dürfen 1/3 der Dachlänge nicht überschreiten.
Die Dachneigung des beantragten Gebäudes würde der Gaubensatzung entsprechen.
Es ergeht der Hinweis, dass Befreiungen und Abweichungen von der Gaubensatzung bisher nicht erteilt wurden.
Beschlussvorschlag
Dem Antrag auf Befreiung von der Dachform der Gaube sowie die beantragten Abweichungen bzgl. Abstand der Gauben untereinander und zur Giebelwand wird nicht zugestimmt.
Beschluss
Dem Antrag auf Befreiung von der Dachform der Gaube sowie die beantragten Abweichungen bzgl. Abstand der Gauben untereinander und zur Giebelwand wird nicht zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2
Datenstand vom 23.01.2018 13:28 Uhr