Zeppelinstr. 25; Bauantrag zum Einbau einer Wohneinheit in ein best. Gebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 192/85, Gem. Argelsried
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 19.03.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des verbindl. Bebauungsplanes „GE-Süd“
Am 26.04.2010 wurde ein Anbau an die bestehende Halle im Freistellungsverfahren zugelassen. Das Bauvorhaben entsprach den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Mit Baueingabe wird nun der Einbau einer Bereitschaftswohnung beantragt.
Gem. den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind Wohnungen ausnahmsweise nur für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen zulässig.
Die Wohnungsgröße orientiert sich an den Vorschriften des sozialen Wohnungsbaus.
Stellplätze
Weitere Stellplätze sind für die Umnutzung der Lagerfläche zu einer Wohnung nicht erforderlich, da bereits für die bestehende Lagerfläche 2 Stellplätze benötigt wurden.
Beschlussvorschlag
Dem Bauvorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Unter Einhaltung der Vorgaben im Bebauungsplan wird eine Ausnahme befürwortet
Beschluss
Dem Bauvorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Unter Einhaltung der Vorgaben im Bebauungsplan wird eine Ausnahme befürwortet
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1
Datenstand vom 17.04.2018 09:14 Uhr