3. Teiländerung des Bebauungsplanes „Standortentwicklung Sonderflughafen Oberpfaffenhofen“ für den Bereich der Fl.Nrn. 3239/4 Tfl., 3239/5 Tfl., 3239/12 Tfl., 3241/5 Tfl. und 3243 Tfl., jeweils Gemarkung Gilching; Aufstellungsbeschluss zur Änderungseinleitung i.S.v. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB sowie Billigungsbeschluss; Öffentliche Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 18.06.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 18.06.2018 ö beschließend 11

Sachverhalt

1.        Zu o.g. Bebauungsplan liegt der Verwaltung ein Antrag der neuen Grundeigentümerin des Großteils des Flughafengeländes Fa. BEOS AG Niederlassung München auf Teiländerung vor. Das Unternehmen hat Herrn Bottler vom Architekturbüro Bottler Lutz Architekten BDA, München mit der Erstellung von Vorentwurfsplänen beauftragt, auf deren Basis die Verwaltung den PV Äußerer Wirtschaftsraum München gebeten hat, einen Vorentwurf für eine Bebauungsplanteiländerung zu fertigen.
       Dieser befindet sich aktuell noch in Ausarbeitung bzw. Vorabstimmung und soll dem Gremium als Tischvorlage nachgereicht und in der Sitzung einschließlich der Antragshintergründe näher vorgestellt werden.

ERGÄNZUNG VOM 13.06.2018:
2.        Der vom PV in Zusammenarbeit mit der Bauamtsverwaltung gefertigte Planteiländerungs-Vorentwurf liegt nun i.d.F.v. 18.06.2018 vor (siehe Anlage). Hintergrund für die beantragte Planteiländerung ist folgender:
Das an der Friedrichshafener Straße befindliche Plangebiet aus den Fl.Nrn. 3239/4, 3239/5, 3239/12, 3241/5, 3243 und 3244/20 wird derzeit von den Firmen Torqeedo und RUAG Aerospace Structures genutzt. Auf dem noch nicht entwickelten und brachliegenden südlichen Bereich innerhalb des Planteiländerungsgebietes will sich ein innovatives Unternehmen aus dem Landkreis Starnberg neu ansiedeln und den Standort als Firmenzentrale nutzen.
Die spezifische Nutzung erfordert eine unabdingbare Hallenlänge von mindestens 105 m. Um diese auf dem Grundstück darstellen zu können, ist eine Erweiterung des Baufeldes in Richtung Süden und eine dementsprechende Kürzung der dort bislang festgesetzten öffentlichen Verkehrsfläche mit Wendehammer erforderlich.
Die im Erstbebauungsplan aus 2004 festgesetzte private Grünfläche mit 2 m Breite an der südlichen Plangebiets- und gleichzeitig Gemarkungsgrenze konnte bislang vor Ort aufgrund bestehender baulicher Überschneidungen über die Grenze hinweg nicht realisiert werden und soll bei der zukünftigen städtebaulichen Entwicklung des Gewerbegebietes Gilching (GE 2) in Verbindung mit dem Sonderflughafen Oberpfaffenhofen entfallen. Darüber hinaus kann eine sinnvolle Erschließung des neu geplanten Firmenareals gewährleistet werden.

3.        Sollte der Haupt- und Bauausschuss dem Planteiländerungs-Vorentwurf i.d.F.v. 18.06.2018 zustimmen, wäre durch die Bauamtsverwaltung das Verfahren nach § 13 a BauGB durchzuführen.

Finanzielle Auswirkungen

Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 06./ 13.06.2018 sowie vom Sachvortrag in der Sitzung und beschließt:

1.        Das Planteiländerungsverfahren erhält die Bezeichnung:
       “3. Teiländerung des Bebauungsplanes „Standortentwicklung Sonderflughafen Oberpfaffen-hofen“ für den Bereich der Fl.Nrn. 3239/4 Tfl., 3239/5 Tfl., 3239/12 Tfl., 3241/5 Tfl. und 3243 Tfl., jeweils Gemarkung Gilching“.

2.        Der Satzungsvorentwurf i.d.F.v. 18.06.2018 wird inhaltlich gebilligt.

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB durchzuführen.

Beschluss

Der Haupt- und Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 06./ 13.06.2018 sowie vom Sachvortrag in der Sitzung und beschließt:

1.        Das Planteiländerungsverfahren erhält die Bezeichnung:
       “3. Teiländerung des Bebauungsplanes „Standortentwicklung Sonderflughafen Oberpfaffen-hofen“ für den Bereich der Fl.Nrn. 3239/4 Tfl., 3239/5 Tfl., 3239/12 Tfl., 3241/5 Tfl. und 3243 Tfl., jeweils Gemarkung Gilching“.

2.        Der Satzungsvorentwurf i.d.F.v. 18.06.2018 wird inhaltlich gebilligt.

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.07.2018 08:28 Uhr