Reßweg 2c; Bauantrag zur Errichtung eines Gartenhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1089/3, Gem. Gilching
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 20.08.2018
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Haupt- und Bauausschuss | Sitzung des Haupt- und Bauausschusses | 20.08.2018 | ö | beschließend | 4 |
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Reßweg-Nord“.
Mit Schreiben vom 26.08.2014 teilte das Landratsamt mit, dass Festsetzungen im Bebauungsplan obsolet geworden sind.
Beantragt wird die Errichtung eines erdgeschossigen Gartenhauses mit einem Brutto-Rauminhalt von 81,91 m³.
Gemäß Bayerischer Bauordnung können Gartenhäuser bis zu einem Rauminhalt von 75 m³ verfahrensfrei errichtet werden. Nachdem dieses Maß überschritten wird, ist eine bauaufsichtliche Genehmigung erforderlich.
Planungsrechtlich ist das Gebäude -wie beantragt- zulässig.
Beschlussvorschlag
Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Beschluss
Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 3
Datenstand vom 16.10.2018 08:39 Uhr