Gemeinde Wörthsee, Bebauungsplan Nr. 60 "vordere Seestraße, Wörthseestraße, Alpenblick";erneute Nachbarbeteiligung der Gemeinde Gilching nach § 4a Abs. 3 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 20.08.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 20.08.2018 ö beschließend 11

Sachverhalt

Die Gemeinde Wörthsee beteiligt über den Planungsverband (PV) Äußerer Wirtschaftsraum München die Gemeinde Gilching erneut bei der Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 60 „vordere Seestraße, Wörthseestraße, Alpenblick“ nach § 4a Abs. 3 BauGB. Beiliegendes Schreiben zur Kenntnis. Die in Aufstellung befindliche Satzung ist im Internet ab 16.08.2018 unter der angegebenen Adresse einsehbar.

Die Planfestsetzungen und die Begründung zeigen auf, dass es sich bei dem Planareal um bislang unbeplantes Gebiet nach § 34 BauGB handelt, das durch ein WR-Gebiet erstmalig überplant wird. Ziel ist die Ermöglichung einer maßvollen Nachverdichtung für Wohnraum in 29 Baufenstern. Die gewünschte Nutzungsart, der geringe Planumgriff und die räumlich entfernte Lage zum Gemeindegebiet Gilching lassen keine Belange erkennen, die seitens der Gemeinde Gilching betroffen sein könnten. Es wird daher vorgeschlagen, dies der Gemeinde Wörthsee erneut über den PV Äußerer Wirtschaftsraum München so mitzuteilen.
 

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 09 .08.2018 und beschließt:

Der Gemeinde Wörthsee ist über den PV Äußerer Wirtschaftsraum München erneut mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching durch vorliegende Planaufstellung der Gemeinde Wörthsee, Bebauungsplan Nr. 60 "vordere Seestraße, Wörthseestraße, Alpenblick" i.d. Fassung v. 30.07.2018 nicht betroffen sind.

Beschluss

Der Haupt- und Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 09 .08.2018 und beschließt:

Der Gemeinde Wörthsee ist über den PV Äußerer Wirtschaftsraum München erneut mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching durch vorliegende Planaufstellung der Gemeinde Wörthsee, Bebauungsplan Nr. 60 "vordere Seestraße, Wörthseestraße, Alpenblick" i.d. Fassung v. 30.07.2018 nicht betroffen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.10.2018 08:39 Uhr