Haushalt 2017;
Jahresrechnung 2017
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Finanz- und Personalausschusses, 22.01.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Jahresrechnung 2017 wird derzeit erstellt.
Haushaltsausgabereste sind nicht verbrauchte Ausgabeansätze, die in das folgende Jahr übertragen werden (§ 87 Nr. 17 KommHV-K). Soweit bereits Verpflichtungen für Zahlungen während des Haushaltsjahres eingegangen wurden, die Auszahlung aber bis zum 31.12. des Jahres nicht mehr möglich ist, wird eine Mittelübertragung in das folgende Haushaltsjahr erforderlich. Mit der Übertragung von Haushaltsausgaberesten wird eine sparsame Mittelbereitstellung gefördert, da dadurch eine Inanspruchnahme von Mitteln nur nach tatsächlichem Bedarf erfolgt und eine Neuveranschlagung für die gleiche Ausgabe im nächsten Haushaltsjahr nicht mehr erforderlich ist.
Die in der Anlage aufgeführten Haushaltsausgabereste wurden im Vorfeld durch die Verwaltung geprüft. Aufgrund der vorgelegten Begründungen und im Hinblick auf eine Entlastung des Gemeindehaushaltes 2018 ist eine Übertragung der beantragten Haushaltsausgabereste sinnvoll und notwendig.
In der Anlage sind die Haushaltsausgabereste aus Vorjahren in Höhe von 5.942.651,53 € und die Haushaltsausgabereste neu in Höhe von 5.657.353,17 € aufgeführt. In der Anlage ist die Gesamtaufstellung der Haushaltsausgabenreste dargestellt.
Beschlussvorschlag
Der Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Übertragung der Haushaltsausgabereste aus Vorjahren in Höhe von 5.942.651,53 € und aus dem Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 5.657.353,17 € zu genehmigen.
Beschluss
Der Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Übertragung der Haushaltsausgabereste aus Vorjahren in Höhe von 5.942.651,53 € und aus dem Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 5.657.353,17 € zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.03.2022 16:28 Uhr